Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Veröffentlichung meiner Stellungnahme zu obigem
Artikel.
Einmal mehr wird Werbung gemacht für das Tragen einer FFP2-Maske, obwohl
dazu mehrmals gewarnt wurde, unter anderem vom RKI sowie von mir, einem
anerkannten unabhängigen Gutachter: Die diversen Gutachten dazu liegen
den Gerichten, u.a. dem Bundesverfassungsgericht, vor. Diese Maske ist
u.a. ein effektiver Pandemietreiber.
Es werden Studien u.a. von einer Hochschule sowie von Ärosolforschern
angeführt, von Spezialisten, die einzelne Aspekte dieser toten Maske
anführen, aber die Gesamtwirkung auf die lebende Materie, den Menschen,
außer acht lassen! Einen Aspekt, den diese "Spezialisten" nicht einmal
ansatzweise abschätzen, geschweige denn ansatzweise angeben können -
auch nicht die Redakteure der Straubinger Zeitung... .
Genüßlich wird berichtet, ein Bahnreisender sei mit tragender OP-Maske
erwischt worden, obwohl er ein FFP2-Maske in der Tasche hatte! WOW, was
für eine Storie - ich bin beeindruckt! und müße nun ein Bußgeld zahlen.
Ich habe ebenfalls beide Masken in meiner Tasche, die OP-Maske kann ich
ohne Probleme tragen, gegen das Tragen einer FFP2-Maske habe ich ein
gerichtlich bestätigtes ärztliches Attest: Muß ich nun ebenfalls ein
Bußgeld zahlen - wohin sollte ich dieses gegebenenfalls anweisen?
Es ist kein Wunder, wenn die Menschen sich gegen die diversen Maßnahmen
der Regierungen wegen Corona zur Wehr setzen, die angeordneten
Ungereimtheiten der Verantwortlichen vor Augen führend. Auch ein Herr
Lauterbach oder ein Herr Lindner sind keine Heiligen und deren Vorliebe
für die FFP2-Maske ohne fundierte wissenschaftliche Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dipl. Ing. Reinhold Kiehl VDI EurChem,
unabhängiger Gutachter und Berater, u.a. der Eur. Kommission
RKI-Institut, Straubing, tel.094219298300