Ärger mit Quads: Betretungsrecht zum Wald ist kein Befahrungsrecht
Bruno Ebner, der Vorsitzende des BJV-Kreisgruppe Bad Kötzting, appelliert an die Nutzer geländegängiger Fahrzeuge, auch dem Wild die nötige Ruhe im Wald zu gönnen. „Freies Betretungsrecht in den Wald ja, aber das ist kein freies Befahrungsrecht“, schränkt der Jäger ein.
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http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel/aerger_mit_quads_betretungsrec/428862/aerger_mit_quads_betretungsrec.html