----- Original Message -----
Sent: Wednesday, January 28, 2009 3:00 PM
Subject: Foerdermittel und die Bank als Gegner
> Sehr geehrte(r) Unternehmer(in) Dr.Reinhold Kiehl,
>
> hin und wieder erhalte ich von meinen Kunden einen Anruf,
> dass ihre Hausbank nicht bereit ist Fördergelder zu beantragen.
> Die meisten Fördergelder werden jedoch ohne die Hausbank
> beantragt. Doch zunächst möchte ich Ihnen die einzelnen
> Förderarten kurz erläutern und wo diese beantragt werden:
>
> Der Zuschuss
>
> Der Zuschuss zieht keine Zinszahlung und keine Tilgung nach sich
> und benötigt keine Sicherheiten. Zurzeit werden bundesweit rund
> 879 Zuschussprogramme angeboten. Zuschüsse werden direkt bei den
> Fördergeldgebern beantragt.
>
> Die Zulage
>
> Sehr ähnlich funktioniert die Zulage. Auf die Zulage haben Sie
> einen Rechtsanspruch, das heißt Sie haben ein Recht auf Förderung.
> Zurzeit ist diese Unternehmensförderung nur in den neuen
> Bundesländern möglich. Die Zulage wird über das zuständige
> Finanzamt beantragt.
>
> Der Eigenkapitalersatz
>
> Der Eigenkapitalersatz kann als Eigenkapital in das Unternehmen
> fließen. Der Eigenkapitalersatz benötigt keine Sicherheiten.
> Er wird den Gesellschafter oder Inhabern direkt geliehen. Der
> Eigenkapitalersatz wird beim Fördergeldgeber über eine Bank
> beantragt. Hier fungiert die Bank jedoch nur als durchleitendes
> Institut.
>
> Das Nachrangdarlehen
>
> Das Nachrangdarlehen ist ein rückzahlbares Fördermittel. Der
> Antrag kann wahlweise direkt beim Fördergeldgeber oder über
> eine Bank gestellt werden. Auch beim Nachrangdarlehen erfüllt
> die Bank nur eine durchleitende Funktion. Das Nachrangdarlehen
> benötigt keine Sicherheiten.
>
> Die öffentliche Beteiligung
>
> Die öffentliche Beteiligung hat ebenfalls den Vorteil, dass sie
> keine Sicherheiten benötigt. Der Antrag wird vom Unternehmen
> direkt beim zuständigen Fördergeldgeber gestellt.
>
> Das Förderdarlehen
>
> Das Förderdarlehen ist ein normales Bankdarlehen das zurückbezahlt
> werden muss. Es muss besichert werden. Das Förderdarlehen hat
> allerdings den Vorteil, dass es durch eine spezielle Refinanzierung
> günstige Konditionen hat. Förderdarlehen werden bei der Bank beantragt.
>
> Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung
>
> Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung ist ein rückzahlbares
> Fördermittel. Bei einem Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung wird
> die zuständige Bank um vierzig bis neunzig Prozent von der Haftung
> entlastet. Beantragt wird das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung
> bei der Bank.
>
> Die öffentliche Bürgschaft
>
> Öffentliche Bürgschaften werden zur Besicherung von Förderdarlehen
> und von Bankdarlehen eingesetzt. Sie dienen als Ersatzsicherheiten.
> Investoren die sich beteiligen können auch über öffentliche Bürgschaften
> abgesichert werden. Öffentliche Bürgschaften werden beim Bürgschaftsgeber
> beantragt.
>
> *********************************************************************
> Wie Sie sehen, werden von 8 Förderarten nur 2 bei der Bank beantragt.
> *********************************************************************
>
> Doch was können Sie machen, wenn die Bank nicht kooperativ ist und Ihnen
> kein Darlehen gibt?
>
> Dann suchen Sie sich eine neue Bank!
>
> Viele Unternehmer und Existenzgründer befinden sich in einer zwiespältigen
> Situation. Sie haben sich eine Bank gesucht, mit der sie dauerhaft
> zusammenarbeiten wollen. Viele Kreditinstitute handeln jedoch nach internen
> Vorgaben, die nicht immer im Interesse ihrer Kunden liegen.
>
>
> Schaffen Sie sich eine starke Rechtsposition durch einen Beratungsvertrag
>
> Stellen Sie gleich zu Beginn der Verhandlungen die Weichen richtig. Eine
> starke Position schaffen Sie sich, wenn Sie dem Banker klarmachen, dass
> Sie von der Bank bezüglich ihrer Liquiditätsprobleme Beratung benötigen.
> Eine schwache Position haben Sie, wenn Sie in die Bank gehen, einen Kredit
> beantragen und fragen was Ihnen die Bank anbieten kann.
>
> Mit einem Beratungsvertrag können Sie damit rechnen umfassend beraten und
> aufgeklärt zu werden. Ohne Beratungsvertrag sind Sie auf das angewiesen, was
> dem Sachbearbeiter zum Thema Kredit gerade einfällt. Wahrscheinlich nur die
> Produkte, die der Bank und dem Berater die höchste Provision bringen.
>
> Der Unterschied zwischen starker und schwacher Rechtsposition sind die
> Pflichten, die dem Berater mit einem Beratungsauftrag zu fallen. Er muss Sie
> umfassend und in ihrem Sinne aufklären.
>
>
> Mit den besten Wünschen
>
>
> Manfred Gronych
>
>
>
> PS: Informieren Sie sich vorab über alle Förderprogramme, die am Standort
> Ihres Unternehmens/Ihrer Existenzgründung verfügbar sind. Bestellen Sie
> jetzt Ihr persönliches Informationspaket Förderprogramme Aktuell mit
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Sent: Saturday, January 24, 2009 2:00 PM
Subject: Foerdermittel und Finanzkrise