Geschichtlicher Überblick

1509-1564 Johannes Calvin, französischer Reformator
1559 Erste Nationalsynode der reformierten Christen Frankreichs in Paris
1562-1598 1.-8. Hugenottenkrieg
23. August 1572 "Bartholomäusnacht" in Paris
13. April 1598 Erlass des Toleranzediktes von Nantes durch den franz. König Heinrich IV.
28. Oktober 1626 Fall der Festung La Rochelle.
Verlust des letzten Sicherheitsplatzes der französischen Reformierten
1681 Beginn der Dragonaden, Bekehrung durch Einquartierung
18. Oktober 1685 Aufhebung des Toleranzediktes von Nantes durch den französischen König Ludwig XIV. und Flucht von 200.000 bis 250.000 Hugenotten in alle Welt
29. Oktober 1685 Aufnahmeedikt von Potsdam durch den Großen Kurfürsten

Nach Deutschland kamen ca. 44.000 Hugenotten.
Davon gingen nach:

Brandenburg-Preußen etwa 20.000
Hessen-Kassel etwa   3.800
Rhein-Main-Gebiet etwa   3.400
Kurpfalz mit Zweibrücken etwa   3.400
Franken etwa   3.200
Württemberg etwa   3.000
Hansestädte etwa   1.500
Niedersachsen etwa   1.500

Andere zogen nach Baden-Durlach, Kursachsen (Leipzig und Dresden), in das Saarland (Ludweiler im Warndt), nach Thüringen, Mecklenburg, Anhalt, Lippe-Detmold, Danzig, Neuwied, Waldeck, ins Bergische Land usw.


Hugenotten
Französisch-reformierte Glaubensflüchtlinge in Deutschland.
von
Andreas Flick

1. Hugenotten: Begriff und Definition
Der früheste Beleg der Bezeichnung „Hugenotten“ findet sich in einer al-ten französischen Handschrift aus dem Jahr 1551. Darin werden Bilder-stürmer als „böse Hugenottenrasse“ bezeichnet. Doch woher stammt eigentlich der Begriff „Hugenotten“ und was bedeutet er?

Schlägt man beispielsweise Meyers Großes Taschenlexikon (in 25 Bän-den) auf, so findet sich darin die Information, dass der Name vom deut-schen Wort „Eidgenossen“ abgeleitet sei. Dieses entspricht der üblichen Auskunft, die man in deutschsprachigen Lexika seit langer Zeit erhält. Vertreter dieser Ansicht sind davon überzeugt, dass dieses Wort die Pro-testanten als Partei des Genfer Reformators Johannes Calvin diskreditie-ren sollte.

Die gegenwärtige Hugenottenforschung hat sich jedoch von dieser Her-kunftsbeschreibung weitgehend verabschiedet, ohne dass man eine ein-deutige Antwort nach dem Ursprung des Wortes Hugenotten gefunden hat.

Manche Autoren verweisen bei der Begriffserklärung auf eine Lokalsage aus der französischen Stadt Tours. Ein Schreckgespenst, das sich nachts angeblich in den Straßen dieser Stadt herumtrieb, war der König Hugo. Um 1550 leistete sich ein katholischer Mönch in einer Predigt den Witz und bezeichnete die Evangelischen, die sich damals nur bei Nacht heimlich versammeln konnten, als kleine Hugos, als „Hugenotten“.

Woher der Name auch immer stammt: Es ist festzustellen, dass sich die-ser Spottname von Ort zu Ort verbreitete.

Von 1560 an wird das Wort in ganz Frankreich gebraucht und es ver-drängt alle bisherigen Bezeichnungen für die Anhänger der evangeli-schen Lehre. Der reformierte Theologe Theodor Beza formulierte 1560 in Genf: „Man hatte in Lyon von Lutheranern oder, wie man sie jetzt nennt, Hugenotten reden hören.“

Doch sind die Hugenotten, wie hier der Eindruck erweckt wird, Luthera-ner? In der Tat beeinflusste zunächst der deutsche Reformator Martin Luther (1483-1546) durch seine Schriften die kirchenreformerische Be-wegung in Frankreich. Folglich wurden die ersten Evangelischen von ih-ren Gegnern auch als luthériens bezeichnet. Doch bald gewann die Re-formationsbewegung in Frankreich mit dem Nordfranzosen Johannes Calvin (Jean Calvin,1509-1564) ihren prägendsten Kopf.

Calvin, der zusammen mit dem Zürcher Reformator Huldrych Zwingli (1484-1531) zu den bedeutendsten „Vätern“ der reformierten Kirche zählt, war von Haus aus kein Theologe, sondern Jurist. Es ist also durchaus korrekt, wenn das eingangs zitierte Meyers Großes Taschen-lexikon definiert, dass Hugenotten die Bezeichnung „für die französi-schen kalvinistischen Protestanten“ sei.

Der Mithilfe Calvins verdankt die reformierte Kirche Frankreichs ihr Glaubensbekenntnis und die Kirchenordnung. 1559 trat die erste Natio-nalsynode zusammen. Im Unterschied auch zu den deutschen lutheri-schen Landeskirchen wurde bereits damals eine Kirchenverfassung mit weitestgehender Selbstverwaltung der Kirchengemeinden geschaffen.

Man entwickelte mit klarer Absage an jede kirchliche Hierarchie eine von Presbyterien und Synoden geleitete Gemeindekirche, in der es für Bi-schöfe grundsätzlich keinen Platz gab. Ein krasser Gegensatz zur katho-lischen, aber auch zur damaligen lutherischen Kirche war die Beteiligung von Laien in kirchenleitenden Funktionen. Geleitet wurde jede Kirchen-gemeinde durch das von Gemeindegliedern auf Lebenszeit gewählte consistoire, das in etwa einem heutigen Kirchenrat vergleichbar ist. Die-ses ist zuständig für die religiös-kirchliche Selbstverwaltung, übt vor al-lem die Kranken- und Armenfürsorge und die so genannte Kirchenzucht innerhalb der Gemeinde aus.

Lange Zeit blieb der Spottname Hugenotten eine Fremdbezeichnung. In Frankreich verstanden sich die Evangelischen selbst als Reformierte (réformés). Von Staats wegen galten die französischen Protestanten abwertend als Angehörige der religion prétendue réformée (RPR), was ins Deutsche übersetzt „angeblich reformierte Religion“ bedeutet. Tat-sächlich bin ich beispielsweise bei der Auswertung der Archivalien der Französisch-reformierten Gemeinden in Celle und Lüneburg von 1686 bis 1805 niemals auf den Begriff Hugenotten gestoßen. Man nannte sich stets Französisch-Reformierte.

Wenn heutzutage alle Welt dennoch beispielsweise von Hugenotten (deutsch), Huguenot (französisch), Huguenots (englisch) oder Hugeno-ten (niederländisch) spricht, so ist das freilich nicht mehr diskriminierend gemeint. Der einstige Spottname wandelte sich zu einem Ehrentitel.

Als Selbstbezeichnung bürgerte sich der Name im großen Umfang frei-lich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Und es hat sich inzwischen auch in der Genealogie eingebürgert, die Nachkommen der französisch-reformierten Glaubensflüchtlinge allgemein Hugenotten-Nachfahren zu nennen.

2. Die Geschichte der Hugenotten in Frankreich

Um die Flucht tausender Hugenotten aus Frankreich zu verstehen, kommt man nicht umhin, zunächst einen Blick nach Frankreich zu wer-fen. Die Geschichte der reformierten Christen in diesem Land ist eine wechselvolle Geschichte von Verfolgung, Bürgerkriegen und Duldungs-edikten.

Tatsache ist, dass sich die Reformation in Frankreich trotz zahlreicher staatlicher Unterdrückungsmaßnahmen, wozu auch Ketzerverbrennun-gen zählten, kontinuierlich ausbreiten konnte. Im Gegensatz zu den deutschen Territorien, in denen die Reformation durch die evangelischen Landesherren gefördert wurde, hat die reformatorische Bewegung in Frankreich gegen den Widerstand der Krone Fuß gefasst. Besonders in Süd- und Südwestfrankreich entstanden zahlreiche reformierte Kirchen-gemeinden.

Schätzungen gehen davon aus, dass sich bis zu 30 % der Franzosen von der römisch-katholischen Kirche abgewandt hatten. Der Übertritt eines bedeutenden Teils des Hochadels ließ sehr schnell die konfessio-nelle Auseinandersetzung in eine machtpolitische umschlagen, die den Zusammenhalt des französischen Staates gefährdete.

Acht Religionskriege, deren erster durch ein Massaker an hugenotti-schen Gottesdienstbesuchern in Vassy ausgelöst wurde, prägten die Geschichte Frankreichs in den Jahren 1562 bis 1593. Durch den ständi-gen Wechsel von Sieg und Niederlage, von Toleranzedikten und Terror-maßnahmen führten die Kriege zu einer Eskalation der Gewalt auf bei-den Seiten.

Durch die Hochzeit des Hugenotten Heinrich von Navarra mit der Schwester des französischen Königs, der Katholikin Margarethe von Va-lois, sollte die Versöhnung zwischen beiden Religionsparteien besiegelt werden. Die Mutter des Königs, Katharina von Medici, sowie die katholi-schen Herzöge von Guise, welche die Hochzeit inszenierten, nutzten die Anwesenheit zahlreicher führender Protestanten in Paris heimtückisch aus, um die reformierte Partei endgültig zu zerschlagen. Traurige Be-rühmtheit hat diese Bartholomäusnacht erlangt, in der am 23./24. August 1572 tausende Hugenotten in Paris und anderen Orten niedergemetzelt wurden. Zu den Opfern zählte auch der Anführer der Hugenotten, der Admiral Gaspard de Coligny, sowie ein Großteil des reformierten Adels.

In Rom ließ der darüber erfreute Papst Gregor VIII. eine Siegesmedaille mit der Aufschrift Niedermetzelung der Hugenotten (Ugonottorum Stran-ges 1572) prägen und gab bei Giorgio Vasari ein Historienbild in Auftrag, das noch heute als dreiteiliges Fresko in der Sala Regia des Vatikan be-trachtet werden kann.

Der Hugenotte Heinrich von Navarra trat 22 Jahre später aus dynasti-schen Gründen zum Katholizismus über, um als Heinrich IV. König von Frankreich zu werden. 1598 erließ er nach schwierigen Verhandlungen das berühmte Edikt von Nantes, das den französischen Protestanten Gewissensfreiheit zusicherte und unter Einschränkungen die Ausübung reformierter Gottesdienste gestattete. Die Reformierten erhielten nun Zu-tritt zu allen Staatsämtern. Die Hugenotten, denen über 100 Sicherheits-plätze mit eigenem Militär und Gouverneure zugebilligt wurden, bildeten in der Tat so etwas wie ein Staat im Staate.

Bereits unter dem Nachfolger des von einem fanatischen Mönch ermor-deten König Heinrich IV., Ludwig XIII., setzten erneute Unterdrückungs-maßnahmen einschließlich militärischer Aktionen gegen die Hugenotten ein. So musste sich beispielsweise die hugenottische Seefestung La Ro-chelle 1628 nach 15-monatiger Belagerung ergeben. Von den ursprüng-lich 17.000 Einwohnern waren 12.000 umgekommen.

Auch der Enkel Heinrichs IV., der „Sonnenkönig“ Ludwig XIV., lehnte die Toleranzpolitik seines Großvaters ab. Als absolutistischer und durch und durch katholischer Monarch, der neben der politischen auch die religiöse Einheit des Staates anstrebte, verschärfte er kontinuierlich die Unterdrü-ckungsmaßnahmen gegenüber den Hugenotten.

Dazu zählten unter anderem Berufsverbote, Verweigerung eines würdi-gen Begräbnisse und Schleifen der Leichen zum Schindanger, Kopfprä-mien beim Übertritt zur katholischen Kirche, Einquartierung von Drago-nern in protestantischen Häusern, Aufhebung der Elternrechte bei der religiösen Erziehung der eigenen Kinder oder das Verbot des öffentli-chen Psalmgesanges. Ziel war die Rekatholisierung der protestantischen Untertanen. „Une foi, une loi, un roi“ (ein Glaube, ein Gesetz, ein König) lautete die Devise des „Sonnenkönigs“.

Schlusspunkt der Kampagne gegen die Reformierten bildete das Edikt von Fontainebleau vom 18. Oktober 1685, mit dem der französische Kö-nig das Edikt von Nantes seines Großvaters widerrief und die Rechte der protestantischen Minderheit aufhob.

Zwölf kurze Paragraphen besiegelten das Schicksal der reformierten Kir-che Frankreichs und ihrer Anhänger.

Die wesentlichen Merkmale waren folgende:
• Alle reformierten Kirchengebäude sollten sofort zerstört werden.
• Reformierte Gottesdienste wurden verboten.
• Die meisten Hugenotten wurden zwangsweise rekatholisiert und ihre Kinder katholisch erzogen.
• Alle reformierten Pfarrer, die nicht zum Katholizismus übertreten wollten, sollten das Land innerhalb von 14 Tagen verlassen; an-dernfalls drohte die Galeerenstrafe; ihre Kinder, die älter als sieben Jahre waren, mussten zurückbleiben.
• Die Auswanderung der hugenottischen Gemeindeglieder wurde bei schwerster Strafe verboten.

In Frankreich konnten die Reformierten fortan nur noch unter großen Ge-fahren ihren verbotenen Glauben praktizieren. Eine kleine Zahl überlebte als so genannte „Kirche der Wüste“ (église du desert) vorwiegend im südfranzösischen Untergrund. Und es ist ein Wunder, dass die reformier-te Kirche in Frankreich bis zum heutigen Tag überlebt hat. Protestanten bilden in Frankreich heute jedoch nur noch 1,5 % der Bevölkerung.

Trotz wiederholten Verbots kam es zur größten Massenauswanderung im Europa der Frühen Neuzeit. Findet sich in älterer Literatur die Zahl von 500.000 bis 600.000 Glaubensflüchtlingen, so geht die heutige Hugenottenforschung davon aus, das 160.000 bis 170.000 Hugenotten nicht vor den Gefahren der Flucht und einer Verhaftung zurückschreck-ten. Das entsprach in etwa 0,9 % der damaligen Gesamtbevölkerung Frankreichs.

Das Vermögen der Flüchtlinge wurde vom französischen Staat konfis-ziert, den Männern drohte bei Entdeckung lebenslange Galeerenstrafe und die Frauen wurden in Klöster gebracht oder ins Gefängnis geworfen.

Es sollte nicht übersehen werden, dass seit den Kindheitstagen der re-formierten Kirche in Frankreich Frauen und Männer aus Glaubensgrün-den ihre Heimat verlassen hatten. Dazu zählte selbst der Reformator Jo-hannes Calvin, der letztlich in Genf eine neue Heimat fand. Die Flut der Flüchtlinge ebbte nie ab und sie schwoll in Zeiten besonderer Verfolgun-gen, wie beispielsweise nach der Bartholomäusnacht, während der zu-nehmenden Unterdrückungsmaßnahmen im 17. Jahrhundert und erst recht nach der Aufhebung des Edikt von Nantes deutlich an. Bis zu Be-ginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verließen Hugenotten ihr französisches Vaterland. Diese französisch-reformierten Glaubensflücht-linge werden häufig in der Literatur und historischen Dokumenten Réfu-giés genannt.

Diese Menschen, die um der Freiheit ihres Glaubens willen Frankreich verließen, nahmen ein großes Wagnis auf sich, um ebendiesen Glauben andernorts frei ausüben zu dürfen. Oft waren es gemietete Führer, wel-che die Réfugiés über die stark bewachten Grenzen leiteten. Die Huge-notten aus dem Süden und Westen Frankreichs kamen zumeist über die Schweiz, die sich als bedeutsame Durchgangsstation erwies, in ihre Aufnahmeländer. Viele Hugenotten aus dem Westen wählten den Fluchtweg übers Meer und die Nordfranzosen wählten zumeist den Landweg.

3. Das internationale und das deutsche Refuge

Die reformierten Kantone der Schweiz, die Vereinigten Niederlande als „Arche des Refuge“ , Großbritannien, zahlreiche protestantische Territo-rien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, ja selbst Russ-land, Dänemark und Schweden nahmen in Europa hugenottische Glau-bensflüchtlinge auf.

Und über die Mutterstaaten gelangten damals nicht wenige Glaubens-flüchtlinge in die Kolonien. So kommt es, dass Hugenotten im Gebiet der heutigen USA, in Kanada und auch in Südafrika und Surinam eine neue Heimat fanden. Noch heute erinnern die Namen zahlreicher südafrikani-scher Weingüter am Kap der Guten Hoffnung an ihre hugenottischen Gründer. Und selbst in der osmanischen Stadt Konstantinopel gab es eine französisch-reformierte Gemeinde.

Aktuelle Schätzungen ordnen die hugenottischen Flüchtlinge folgenden heutigen Ländern zu:
Niederlande: ca. 50.000
England: ca. 40.000
Irland: ca. 5.000
Deutschland: ca. 38.000
Schweiz: ca. 20.000
USA: ca. 2.000
Dänemark und
Schweden: ca. 1.500
Kanada: ca. 800
Schottland: ca. 400
Russland: ca. 300
Südafrika: ca. 200

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Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war zu der Zeit, da die Hugenotten ihre Heimat verließen, kein Zentralstaat wie beispielsweise Frankreich oder England. Im 17. und 18. Jahrhundert war Deutschland ein Konglomerat von über 300 souveränen Herzogtümern, Kurfürstentü-mern, weiteren weltlichen und geistlichen Fürstentümern, Grafschaften, Stiften und freien Reichsstädten etc.

Die Entscheidung über die Aufnahme von hugenottischen Glaubens-flüchtlingen lag nicht in der Hand des katholischen deutschen Kaisers, sondern allein bei den souveränen Fürsten und freien Reichsstädten. Die Rechtsgrundlage für die Ansiedlung stellten Edikte, Privilegien, Konzes-sionen oder Kapitulationen dar, die von 1554 bis 1732 datiert sind.

Das von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg am 29. Oktober 1685 (alter Zeitrechnung) unterschriebene Edikt von Potsdam ist das be-kannteste Aufnahmeedikt innerhalb Deutschlands. Dieses Edikt, zu des-sen 300. Jubiläum die Deutsche Bundespost sogar eine Briefmarke he-rausgab, war zweifellos das Privileg mit der größten Folgewirkung hin-sichtlich der Anzahl der Zuwanderer. In vierzehn Artikeln regelte es nicht nur die kirchlich-religiösen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Vergünsti-gungen für die Réfugiés, sondern gab genaue Anweisungen für die Ein-reise in seine Länder und die damit verbundenen Unterstützungen.

Freilich war der brandenburgische Kurfürst nicht der erste Souverän, der ein Aufnahmeedikt für die französisch-reformierten Glaubensflüchtlinge erließ. So waren ihm der in Celle regierende Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg und der Landgraf Karl von Hessen-Kassel zu-vorgekommen.

Wurde früher bei der Betrachtung der Aufnahme von Hugenotten oft ein-seitig die religiöse Motivation der einladenden Fürsten gegenüber den wirtschaftlichen Motiven überbetont, so ist das Pendel in der Hugenot-tenforschung des 20. Jahrhunderts zu weit in die andere Richtung aus-geschlagen. Nun wurden vielfach ebenso einseitig primär die wirtschaft-lichen Motive auf Kosten der religiösen Motive herausgestellt.

Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen. Denn bei aller be-rechtigten Kritik an der Überbetonung der religiösen Motive darf auch die religiöse Dimension, das christliche „Mitleiden, welches Wir [Friedrich Wilhelm] mit solchen Unsern, wegen des heiligen Evangelii und dessen reiner Lehre angefochtenen und bedrengten Glaubens-Genossen billig haben müssen“ (Einleitung zum Potsdamer Edikt) nicht außer Acht ge-lassen werden. Erst recht nicht, wenn der einladende Fürst (wie es beim großen Kurfürsten der Fall ist) ebenfalls ein Anhänger der „Evangelisch-Reformierten Religion“ war.

Immer wieder wird unterstrichen, welchen bedeutenden Beitrag die Hu-genotten zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung ihrer Aufnah-meländer geleistet haben. Dabei werden auch hier wiederum der Glaube und die Spiritualität dieser Menschen leider viel zu oft ausgeblendet, ob-wohl es sich um einen Personenkreis handelte, der um des Glaubens willen seine geliebte französische Heimat verlassen hat.

Aus hugenottischer Sicht war die damalige vom Papsttum geprägte ka-tholische Lehre eine Irrlehre, die nicht mit dem von der Bibel geforderten christlichen Glauben in Einklang zu bringen war. Lieber ließen viele Hu-genotten ihren „irdischen“ Besitz in ihrer französischen Heimat zurück, als ihren „himmlischen“ Besitz durch einen Wechsel zur katholischen Kirche zu verlieren.

Aber auch das Verhältnis von Lutheranern und Reformierten war häufig nicht frei von Spannungen. So warnte beispielsweise das lutherische geistliche Ministerium Lübecks angesichts der Ansiedlung von Hugenot-ten vor dem „calvinistischen Wolf“ und unter dem 2. November 1696 fin-det sich im Hamburger Diakoniebuch der Französisch-reformierten Ge-meinde der Eintrag: „Man hat uns verboten, hier in der Stadt zu predi-gen.“

Angesichts des heutigen ökumenischen Miteinanders von Lutheranern, Reformierten und Katholiken dürfen wir diesen tiefen Glaubensgraben nicht übersehen, der damals vor allem Katholiken und Hugenotten trenn-te. Nur wenn wir uns auch die religiöse Motivation ihres Handelns vor Augen führen, können wir die Kultur, das Denken und die Mentalität der hugenottischen Glaubensflüchtlinge verstehen.

Leider beobachte ich oft, dass sowohl in der historischen wie auch in der genealogischen Forschung diese religiösen Gesichtspunkte zu wenig Beachtung finden.

Die deutsche Hugenottenforschung leidet sowohl innerhalb Deutsch-lands als auch in der internationalen Wahrnehmung unter einer Domi-nanz zweier Aufnahmeländer, die zusammen rund 65 % der Flüchtlinge aufnahmen. Wenn das Wort Hugenotten in Verbindung mit Deutschland gebraucht wird, so denkt man unwillkürlich an Brandenburg-Preußen oder Hessen. Wer weiß schon, dass es beispielsweise auch in Glück-stadt, Emden oder Lüneburg eigenständige Französisch-reformierte Gemeinden gab.

Vielerorts bilden gerade in Norddeutschland diese Hugenottengemein-den, die vielfach im 19. Jahrhundert mit den am Ort bestehenden Deutsch-reformierten Gemeinden vereinigt wurden die Wurzeln der heu-te noch bestehenden Evangelisch-reformierten Gemeinden.

Welche deutsche Territorien nahmen die Hugenotten auf und wie viele siedelten sich dort jeweils an?
Von den rund 38.000 französisch-reformierten Glaubensflüchtlingen gin-gen nach Brandenburg-Preußen: ca. 18.000
(um 1700 war jeder fünfte Berliner ein Hugenotte)
Hessen-Kassel: ca. 3.800
ins Rhein-Main-Gebiet: ca. 2.500
in die Kurpfalz: ca. 3.400
nach Franken: ca. 3.200
nach Württemberg: ca. 2.400
in die Hansestädte: ca. 1.500
Niedersachsen: ca. 1.500
nach Baden-Durlach: ca. 500
nach Kursachsen: ca. 250.
Andere zogen in das Saarland, nach Thüringen, Mecklenburg, Anhalt, Lippe-Detmold, Danzig, Neuwied, Waldeck, ins Bergische Land usw.

Die deutsche Bevölkerung stand der Ansiedlung der Hugenotten, die mitunter als ungeliebte wirtschaftliche Konkurrenten angesehen wurden, häufig ablehnend gegenüber. So wurden die Franzosen beispielsweise in Celle als „Nahrungsstöhrer“ bezeichnet und als in Magdeburg einmal drei Hugenottenhäuser in Flammen standen und einige deutsche Feuer-wehrleute den Brand löschen wollten, wurden im Volk Stimmen laut, die sagten „Lasset die Franzosen brennen!“

Doch möchte ich an dieser Stelle betonen, dass nicht alle Franzosen, die sich damals in Deutschland niederließen, Hugenotten waren. Das ist bei der genealogischen Forschung zu beachten. Längst nicht jeder Träger eines französischen Familiennamens ist automatisch ein Nachkomme von französisch-reformierten Glaubensflüchtlingen. Beispielsweise ist der ehemalige saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine im Ge-gensatz zu dem ersten demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der DDR Lothar de Maizière kein Hugenottennachkomme.

Dass reformierte wie auch katholische Soldaten über Landesgrenzen hinweg den Kriegsherrn wechselten war im 17. Jahrhundert in Europa die Regel. „Der Degen war damals gerade so vaterlandslos wie die Künste“ , stellt Henri Tollin zu Recht fest.

Und Franzosen, die sich in dezidiert katholischen Territorien niederließen und deren Namen sogar in katholischen Kirchenbüchern auftauchen, wa-ren natürlich keine Hugenotten. Und selbst hier im protestantischen Nor-den Deutschlands lebten mitunter französische Reformierte und franzö-sische Katholiken durchaus friedvoll nebeneinander, wie es das Beispiel des Celler Hofs belegt. Dort gehörten rund 90 Hugenotten zum Hofstaat Herzog Georg Wilhelms von Braunschweig-Lüneburg und seiner Frau, der Hugenottin Eléonore Desmier d’Olbreuse. Doch sämtliche französi-schen Schauspieler, Tanzmeister, Köche, ja sogar einige Offiziere, Gärt-ner, Lakaien und selbst der Kammerdiener der hugenottischen Herzogin waren französische Katholiken.

Ferner ist bei der Erforschung der Familiengeschichte zu beachten, wann die Vorfahren nach Deutschland eingewandert sind. Auch im Zuge der Französischen Revolution flüchteten zahlreiche Franzosen nach Deutschland. Diese werden jedoch nicht als Réfugiés, sondern – wie die aus Salzburg geflohenen Lutheraner – als Emigranten bezeichnet. De-ren Nachkommen sind naturgemäß keine Hugenottennachkommen.

Die Assimilation der Hugenottennachkommen im deutschen Refuge ver-stärkte sich im ausgehenden 18. Jahrhundert und in den ersten Jahr-zehnten des 19. Jahrhunderts. Vielerorts wurden die französisch-reformierten Gemeinden häufig mit den am Ort vorhandenen Deutsch-reformierten Gemeinden zusammengeführt.

Mancherorts, wie z. B. in Hameln im Jahr 1853, erlosch der nur noch glimmende Docht der Hugenottengemeinde. Zu Beginn des 19. Jahr-hunderts büßten auch die französisch-reformierten Gemeinden Preu-ßens ihre rechtliche Sonderstellung ein. Auch in Hessen wurden die französischsprachigen Gottesdienste mit Ausnahme von Friedrichsdorf im Taunus und Louisendorf zugunsten deutschsprachiger Predigten auf-gegeben. Die Sprache und Lebensweise der Vorfahren war den nach-wachsenden Generationen weitgehend fremd geworden.

Doch auch heutzutage existieren immer noch Kirchengemeinden, die sich – trotz zumeist deutschsprachiger Gottesdienste – ganz bewusst als französisch-reformierte Gemeinden verstehen, so z. B. in Hessen die Evangelische Französisch-Reformierte Gemeinde Frankfurt und die Französisch-Reformierte Gemeinde Offenbach.

Auch in der unierten Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz finden sich Kirchengemeinden, die sich des französisch-reformierten Erbes verpflichtet fühlen, so die Französische Kirche zu Berlin, die Französisch-Reformierte Gemeinde Potsdam, die Französisch-Reformierte Gemeinde Groß Ziethen, Klein Ziethen, Senf-tenhütte, die Französisch-Reformierte Gemeinde Prenzlau, die Franzö-sisch-Reformierte Gemeinde Schwedt/Oder und Umgebung und die Französisch-Reformierte Gemeinde Bergholz und Umgebung. Und in der hessischen Stadt Hanau existiert bis heute die reformierte Wallonisch-Niederländische Gemeinde.

In den zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehörenden ehemaligen Hugenottengemeinden, wo bis heute zwar wunderschöne Hugenottenkirchen erhalten geblieben sind, ist jedoch das reformierte Erbe weitgehend verloren gegangen.

Dagegen sind die Kirchengemeinden, in denen die alten Hugenottenge-meinden aufgingen, im Norden Deutschlands, aber auch in Franken, Sachsen und Baden-Württemberg ihrem reformierten Bekenntnis zu-meist treu geblieben. Sie gehören heutzutage entweder der landeskirch-lichen Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Gemeinden in Bayern und Nordwestdeutschland) oder dem freikirchli-chen Bund Evangelisch-reformierter Gemeinden an.

Die Melodien des Hugenottenpsalters sind auch zu Beginn des 21. Jahr-hunderts ein fester Bestandteil der dortigen evangelisch-reformierten Gottesdienste. Zahlreiche ehemalige Hugenottengemeinden aus den unterschiedlichsten Gliedkirchen der EKD sind heute zudem Mitglied im Reformierten Bund.

4. Die Deutsche Hugenotten-Gesellschaft
Im ausgehenden 19. Jahrhundert können wir so etwas wie eine Huge-nottenrenaissance beobachten. Diese führte einerseits dazu, dass sich manche Hugenottennachkommen eingehender mit der Genealogie ihrer Vorfahren beschäftigten und andererseits international zahlreiche Huge-notten-Gesellschaften mit primär historischen Zielsetzungen entstanden. Man besann sich auf das hugenottische Erbe.

1852 wurde die Sociéte de l’Histoire du Protestantisme Français, 1878 die Commission pour l’Histoire des Eglises Wallones in Leiden, 1881 die Società di Studi in Torre Pellice für die Waldenser in Italien, 1883 die Huguenot Society of America, 1885 die Huguenot Society of London (heute of Great Britain and Ireland) und 1890 der Deutsche Hugenotten-Verein gegründet, der 1998 in Deutsche Hugenotten-Gesellschaft umbe-nannt wurde.

Aber auch im 20. Jahrhundert wurden noch Hugenotten-Gesellschaften ins Leben gerufen, wie z.B. 1986 die Schweizerische Gesellschaft für Hugenottenforschung. Und seit 1966 besteht in Paris das vom Deut-schen Hugenotten-Verein mitbegründete Welt-Hugenotten-Zentrum, das alle drei Jahre an verschiedenen Orten hugenottischer Geschichte in Frankreich Treffen von Hugenottennachkommen aus aller Welt veran-staltet.

Die wichtigsten Aufgaben der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft lauten heutzutage wie folgt :
• Bewahrung und Förderung der hugenottischen Tradition in Deutschland
• Erforschung der Geschichte, Theologie und Genealogie der Huge-notten
• Vertiefung der deutsch-französischen Freundschaft
• Zusammenarbeit mit hugenottischen Einrichtungen und Gemein-den im In- und Ausland
• Diakonische Hilfeleistung für Arme und Flüchtlinge
• Förderung der Verständigung zwischen den Völkern, Rassen und Religionen im Geiste gegenseitiger Achtung und Toleranz.

An diesen Punkten lässt sich ablesen, dass die Genealogie nur einen – wenn auch einen sehr wichtigen Arbeitsbereich – innerhalb der Deut-schen Hugenotten-Gesellschaft ausmacht.

Seit 1989 existiert in einer alten Tabakfabrik im hessischen Weserort Bad Karlshafen das Deutsche Hugenotten-Zentrum. Zum einen beher-bergt es auf zwei Etagen das Deutsche Hugenotten-Museum. Dieses dokumentiert die Geschichte der Hugenotten und Waldenser in Frank-reich und im deutschen Refuge, wobei Hessen-Kassel, Brandenburg-Preußen und Franken die Schwerpunkte bilden.

Weitere Hugenotten bzw. Waldensermuseen in Deutschland sind unter anderem noch das Hugenottenmuseum im Französischen Dom in Berlin und das Deutsche Waldenser-Museum in Ötisheim-Schönenberg bei Mühlacker.

Zum anderen ist das Deutsche Hugenotten-Zentrum in Bad Karlshafen auch das Domizil der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft e.V. Diese verfügt neben der Geschäftsstelle über eine viele tausend Bände umfas-sende Spezialbibliothek sowie ein Bildarchiv zur Hugenottenforschung. Ferner befindet sich dort das genealogische Forschungszentrum der Gesellschaft, in dem auch regelmäßige genealogische Fortbildungen für die Vereinsmitglieder organisiert werden.

Dort befassen wir uns nicht nur mit den Hugenotten im engeren Sinn, sondern berücksichtigen auch weitere reformierte Auswanderergruppen, deren Quellen im französischen Staats-, Volks- und Sprachgebiet sowie in dessen kulturellem Ausstrahlungsbereich liegen.

Dazu zählen die bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aus den damaligen Spanischen Niederlanden geflüchteten reformierten Wal-lonen, die aus dem Piemont vertriebenen Waldenser, die Anfang des 18. Jahrhunderts aus dem südfranzösischen Fürstentum Orange ausgewie-senen Orangeois reformierter Konfession und die so genannten „Pfäl-zer“, die oder deren Vorfahren reformierte Franzosen, Wallonen oder Waldenser waren.

Zuweilen zählt man sogar die Welsschweizer, die sich in Deutschland häufig den französisch-reformierten Gemeinden angeschlossen haben, die Graubündner oder die Mömpelgarder dazu.

Vorhanden sind in Bad Karlshafen zahlreiche kopierte Kirchenbücher, Kirchenregister und Kolonielisten, Mikrofiches und –filme über hugenotti-sche Einwanderer nach Deutschland, einschließlich der ehemaligen deutschen Ostgebiete. Auch von einzelnen französischen Gemeinden, wie z. B. Metz, liegen die Einträge vor.

Die in Bad Karlshafen einzusehenden Kirchenbücher umfassen einen zeitlichen Rahmen von der Einwanderung der Hugenotten ins deutsche Refuge bis ca. 1830. In Einzelfällen sind jedoch auch duplizierte Kir-chenbücher neueren Datums vorhanden. Ergänzt werden die Kirchenre-gister in Bad Karlshafen durch kirchliche und staatliche Amtsbücher un-terschiedlichster Art. Dazu zählen primär die Protokollbücher von Pres-byterien Französisch-reformierter Gemeinden oder die wichtigen Frank-furter Distributionslisten.

Letztere sind für die Erforschung der Migrationswege der Hugenotten von sehr großer Bedeutung. Denn sehr viele Réfugiés, die in der bedeu-tenden Drehscheibe Frankfurt am Main Unterstützung erhielten, wurden dort mit ihren Familienangehörigen namentlich registriert. Ferner stehen im genealogischen Forschungszentrum Personenlisten hugenottischer Kolonien, Schifffahrtslisten, Zusammenstellungen von Einwanderungs-gruppen sowie eine beachtliche Sammlung von Stammbäumen und ge-nealogischer Forschungen zur Verfügung. Die Benutzung von Filmgerät und Computer ist nach Anmeldung möglich.

Um den heutigen Anforderungen der genealogischen Forschung nach-zukommen, werden die vorhandenen Filme nach und nach abfotografiert und als Bilddateien in den Computer eingegeben. Fachkundige Beratung wird vor Ort erteilt beziehungsweise an Sachbearbeiter für die einzelnen Regionen vermittelt. Dabei möchte ich jedoch nicht verhehlen, dass die große Zunahme an Anfragen in den vergangenen Jahren durchaus ein Problem für unseren ehrenamtlich arbeitenden Verein darstellt.

In den letzten Jahren hat das Genealogie-Team der Deutschen Hugenot-ten-Gesellschaft vor allem an der Komplettierung einer hugenottischen Datenbank gearbeitet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ca. 200.000 Datensätze eingegeben worden.

Es ist inzwischen möglich, mit Hilfe der Eintragungen in der Datenbank zahlreiche Anfragen, die an das genealogische Zentrum in Bad Karlsha-fen gestellt werden, zu beantworten. Zudem soll diese Datenbank in die neue Museumskonzeption mit eingebunden werden. Allerdings bleibt bei detaillierten Forschungen immer noch viel zu tun, weil eine wie auch im-mer geartete Vollständigkeit in der Datenbank nicht erreicht werden kann. Deshalb bemühen wir uns, möglichst umfangreiches Quellenmate-rial in Bad Karlshafen zusammenzutragen.

Zu den regelmäßigen Veröffentlichungen der Gesellschaft zählt die vier-teljährlich erscheinende Zeitschrift HUGENOTTEN, die 1890 begründete wissenschaftliche Buchreihe der Geschichtsblätter der Deutschen Huge-notten-Gesellschaft sowie die Buchreihe der Tagungsschriften.

Letztere erscheinen anlässlich der alle zwei Jahre stattfindenden Deut-schen Hugenotten-Tage, die in Orten stattfinden, in denen einst Huge-notten Aufnahme gefunden hatten. Der Hugenottentag 2007 wurde übri-gens in Hamburg veranstaltet und 2009 wird Frankenthal (Pfalz) die gastgebende Stadt sein.

  1. Eberhard GRESCH: Die Hugenotten. Geschichte, Glaube und Wirkung, Leipzig 2005, S. 29.
  2. Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden, Bd. 10, 8. Auflage 2001, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich, S. 97.
  3. Jochen DESEL / Walter MOGK: Hugenottischer Almanach 1685-1985, Sickte 1985, S.18-21; Ro-bert P. GAGG: Hugenotten. Profil ihres Glaubens, Basel 1984, S. 19-21.
  4. Zitiert nach DESEL / MOGK, 1995, S. 20.
  5. Meyers Großes Taschenlexikon, 2001, S. 97.
  6. Folgende Literatur wurde für diesen Abschnitt zur Geschichte der Hugenotten zu Rate gezogen: Otto Erich STRASSER-BERTRAND / Otto Jan DE JONG: Geschichte des Protestantismus in Frankreich und den Niederlanden (= Die Kirche in ihrer Geschichte, Bd. 3, Lieferung M2), Göttin-gen 1975; GAGG, 1984; Henri DUBIEF: Hugenotten, in: Theologische Realenzyklopädie (TRE), Studienausgabe Teil 1, Bd. 15, Berlin / New York 1986, S. 618-629; Ingrid und Klaus BRANDEN-BURG: Hugenotten. Geschichte eines Martyriums, Leipzig 1990; Janine GARRISSON: Denn so gefällt es uns … Geschichte einer Intoleranz, Bad Karlshafen 1995; Jochen DESEL unter Mitwir-kung von Andreas Flick und Ursula Fuhrich-Grubert: Hugenotten. Französische Glaubensflüchtlin-ge in aller Welt, Bad Karlshafen 2004, S. 2-12; GRESCH, 2005.
  7. DUBIEF, 1996, S. 619.
  8. Julien COUDY (Hg.) mit einem historischen Abriß von Ernst Mengin: Die Hugenottenkriege in Au-genzeugenberichten, München 1980.
  9. DESEL, 2004, S. 8.
  10. Fritz LIENHARD: Wird der französische Protestantismus aussterben? in: Hugenotten, 69. Jg., Nr. 3 2005, S. 130.
  11. Eugene LACHENMANN: Refuge, in: Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 16, Leipzig 1905, S. 522-536 (hier S. 528).
  12. Walter MOGK: Réfugies, in: Der Deutsche Hugenott, 60. Jg., Nr. 2 1996, S. 35-43.
  13. DESEL, 2004, S. 29.
  14. Zum internationalen Refuge vgl. insbesondere: Heinz DUCHHARDT (Hg.): Der Exodus der Huge-notten. Die Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 als europäisches Ereignis, Köln / Wien 1985; Frédéric HARTWEG und Stefi JERSCH-WENZEL (Hg.): Die Hugenotten und das Refuge: Deutschland und Europa (= Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 74), Berlin 1990; DESEL, 2004, S. 29-32; GRESCH, 2005, S. 132-171. Zum deutschen Refuge vgl. insbesondere Rudolf von THADDEN / Michelle MAGDELAINE: Die Hugenotten 1685-1985, München 1985; Johannes E. BISCHOFF: Lexikon deutscher Hugenotten-Orte mit Literatur- und Quellen-Nachweisen für ihre evangelisch-reformierten Réfugiés-Gemeinden von Flamen, Franzo-sen, Waldensern und Wallonen, (= Geschichtsblätter des Deutschen Hugenotten-Vereins, Bd. 22), Bad Karlshafen 1994; DESEL, 2004, S. 13-25; GRESCH, 2005, S. 82-131; Manuela BÖHM / Jens HÄSELER / Robert VIOLET (Hg.): Hugenotten zwischen Migration und Integration. Neuere For-schungen zum Refuge in Berlin und Brandenburg, Berlin 2005.
  15. GRESCH, 2005, S. 132-171.
  16. MOGK, 1996, S. 36.
  17. Matthias DAHLKE: „Aus gerechtem Mitleiden“? Zu den Motiven des Großen Kurfürsten zum Edikt von Potsdam 1685, in: Hugenotten, 69. Jg. Nr. 3 / 2005, S. 107-129.
  18. Andreas FLICK: Die Niederlassung der Hugenotten in Norddeutschland. Ein weithin unbekanntes Kapitel, in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, 78. Jg., Heft 4 / 4. Quartal 2003, S. 134 und 144.
  19. Frauke GEYKEN unter Mitarbeit von Karin Kürten und Burghardt Sonnenburg: 300 Jahre Evange-lisch-reformierte Kirchengemeinde Hannover 1703-2003, Hannover 2003.
  20. Flick, 2003, S. 134.
  21. Klaus NEUMANN: Hugenotten in Magdeburg 1685-1808, in: Hugenotten, 69. Jg., Nr. 4 2005, S. 163.
  22. Henri TOLLIN: Die Hugenotten am Hofe zu Lüneburg und das Edikt Georg Wilhelms (= Geschichtsblätter des Deutschen Hugenotten-Vereins, VII, 2), Magdeburg 1898, S. 14.
  23. Andreas FLICK: „Der Celler Hof, so sagt man, ist ganz französisch, […], man sieht dort fast keinen Deutschen mehr.“ Hugenotten am Hof und beim Militär Herzog Georg Wilhelms von Braun-schweig-Lüneburg, in: Celler Chronik 12. Beiträge zum 300. Todestag Herzog Georg Wilhelms von Braunschweig-Lüneburg (1624-1705), Celle 2005, S. 65-98.
  24. Thomas HÖPEL / Katharina MIDDELL: Réfugiés und Emigrés. Migration zwischen Frankreich und Deutschland im 18. Jahrhundert (= Comparativ 7. Jg. 1997, Heft 5/6), Leipzig 1997.
  25. Georg PLASGER: Evangelisch-reformiert. Eine Kirche stellt sich vor, Leer 2003.
  26. MOGK, 1996, S. 38. Zur Geschichte der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft vgl. Jochen DESEL / Walter MOGK: 100 Jahre Deutscher Hugenotten-Verein 1890-1990, Geschichte – Personen – Do-kumente – Bilder (= Tagungsschriften des Deutschen Hugenotten-Vereins, Nr. 10), Bad Karlsha-fen 1990.
  27. Simone SAXER: Assemblée constitutive de l’association Suisse pour le refuge Huguenot le 8 no-vembre 1986 à Berne, in: Bulletin Association Suisse pour l’histoire du refuge Hugue-not/Schweizerische Gesellschaft für Hugenottengeschichte, No. 5, Mai 1987, V. Année, S. 11-12.
  28. DESEL / MOGK, 1995, S. 13.
  29. Prospekt der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft e. V. (2005).
  30. Eine Zusammenstellung aller Hugenotten- und Waldenser-Museen mit Adressen findet sich bei Jochen DESEL: Hugenotten-Museen in Europa, in: Hugenotten, 64. Jg., Nr. 3/2000. Themenheft: Hugenotten-Museen, S. 83-90. Speziell zum deutschen Hugenotten-Museum vgl. Jochen DESEL (Hg.) unter Mitwirkung von Andrea Emmel und Renate Rothkegel: Deutsches Hugenotten-Museum Bad Karlshafen, 2. Auflage, Bad Karlshafen 1990.
  31. GRESCH, S. 29.
  32. Hans W. WAGNER: Der Hugenottenring, in: Hans W. Wagner (Hg.): Hugenotten in Hamburg Sta-de und Altona. Tagungsschrift zum deutschen Hugenottentag, Hamburg 23.-26. April 1976, Ober-sickte / Braunschweig 1976, S. 12-13. / Auch wenn in Deutschland eine eigene Deutsche Wal-dernservereinigung e. V. mit Sitz in 75443 Ötisheim-Schöneberg existiert, so ist doch ein Platz im Vorstand der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft e. V. mit einem Fachmann für Waldenserfragen besetzt.