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Betreff: 1. Fwd: Fwd: Gespräch von gestern im Salzstadl - Fwd: Fwd: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Mon, 2 Oct 2017 11:13:14 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: trummer@regensburg.ihk.de
Kopie (CC): Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de>, Buergeranfrage-S18@bgh.bund.de


Guten Tag Frau Trummer,
Herr Dr. Helmes,

habe Ihre Rechnung betreff Freunde der Uni Regensburg erhalten - kann aber leider immer noch nicht spenden.

Dazu der Anhang und ein 2. Mail, welche ich Sie bitte an den Freund der Uni Herrn Dr. Küspert weiterzuleiten:
Es wird endlich Zeit meine "Probleme" zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater
Straubing, tel.094219298300



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Betreff: Fwd: Gespräch von gestern im Salzstadl - Fwd: Fwd: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Wed, 13 Sep 2017 13:17:36 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: gerd.otto@mittelbayerische.de


Grüß Sie Herr Otto !


Für Sie zur Kenntnis mit meiner "Zusammenfassung" und Bild von Gestern.

Wünsche noch einen guten Tag


mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
Straubing

P.S. Das Mail ging auch an Herrn Eisenried


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Betreff: Gespräch von gestern im Salzstadl - Fwd: Fwd: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Wed, 13 Sep 2017 13:02:36 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: hartwig.brodtmann@bvmw.de


Sehr geehrter Herr Brodtmann,

es war schön, Sie bei dem Meeting "Rente" kennenzulernen.

Auch an Sie meine Bitte um Hilfe durch den Bundesverband mittelständische Wirtschaft: Was oder wie kann der Verband helfen oder unterstützen?

Eine "Zusammenfassug" der Diskussion von gestern Abend mit Bild anbei.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl,
Straubing


Am 13.09.2017 um 12:45 schrieb Reinhold Kiehl:

Sehr geehrter Herr Dr. Thiede,

wie gestern Abend im Salzstadl besprochen, erhalten Sie anbei eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht: Betrifft die Diskussion über Rente, Pension, usw.
Gegen meinen Rentenbescheid wurde von mir und Kanzlei Ebner Widerspruch eingelegt. Literatur 7 enthält den Link zu meinem Bescheid aus 2012.

Hiermit bitte ich Sie um weitergehende Hilfe. 

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
_______________________________________________________________________________________________
Prof. Dr. (Dr.rer.nat.Dr.med. oder Doctor of sciences) Dipl.Ing. Reinhold Kiehl VDI EurChem
Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
Direktor und Eigentümer RKI-Institut(e), Dr.Kiehl Labor und Forschung, Laboratory and Research for Molecular Medicine/Biology

Wittelsbacherstr.27, D-94315 Straubing, Germany

phone.(+49)94219298300, mobil.(+49)15158719177

www.rki-i.com , www.dr-kiehl.net , kiehl@rki-i.com
,
twitter=@KiehlKiehl, fb = Reinhold.Kiehl = Google+, Xing, Efactor, linkedIn, Skype       

P.S. Meine "Zusammenfassung" von gestern Abend, mein Post auf Facebook, Bild im Anhang:

"Die Rente ist sicher" fragt sich nur in welcher Höhe... die Analyse, der Ist-Zustand ist hinreichend bekannt - Lösungsmöglichkeiten/Vorschläge gibt es zuhauf: Es fehlt der Mut zur Umsetzung! Andere Länder können dies!
Viele können vom Job nicht mehr leben! Löhne bestimmen Altersbezüge mit Altersarmut!
Parität bei der KV, Riester sollte wieder in die gesetzliche Rente einbezogen werden, die Abgaben sind ein Problem, alle gleich behandeln: einen Topf, Beitragsbemessungsgrenzen weg: Altersbezüge deckeln. Die Rentenkassen wurden mit der Vereinigung geplündert, versicherungsfremde Leistungen raus, mit der Umstellung DM-Euro wurde die Rente nicht umgestellt! Die Tarifbindung wird ausgehebelt: Gewerkschaftsvertretung in den Betrieben verboten, Individualisierung und Ellbogen: Es muß mehr herauskommen als eingezahlt - der soziale Gedanken, die "Soziale Markwirtschaft" wurde zu Grabe getragen: Je größer ein Kollektiv, umso größer der Risikoausgleich! Es braucht eine Basisabsicherung für jeden!
Finanzierung durch mehr Bundeszuschuß! Vermögensteuer wurde verworfen, mit dem Produktivitätszuwachs läuft der "Gewinnzuwachs" einseitig in eine Richtung nach oben: Die Schere zwischen Arm und Reich geht expotenziell immer weiter auseinander, es braucht eine Umlagesicherung überall!
Starre Altersgrenze weg: Flexirente überall !
Freiberufler: Pflichtversicherung zu zahlen aus Steuernmitteln! Mütterrente aus Steuermitteln! Kindererziehungszeiten für Mann und Frau in Rentenleistungen anerkennen .... !!! Es braucht eine Brücke/Brücken - ansonsten geht unser "System" weiter den Bach runter - wenn es nicht schon gescheitert ist: Tot ist!

Bei einer Podiumsdiskussion im Salzstadel, Regensburg, mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft „Zukunftsfeste Sozialsysteme - Lösungswege für generationengerechte Renten" am 12. September: ...das System bedarf einer umfassenden Reformierung! Einladung durch die Friedrich Naumann Stiftung mit Frau Andrea Weigel. Begrüßung: Markas Adelkis
Einführung in das Thema:
Gerd Otto (Moderator), Redakteur Wirtschaftszeitung Mittelbayerischer Verlag
Podiumsdiskussion mit:
Hartwig Brodtmann, Kreisgeschäftsfüher im Bundesverband Mittelständische Wirtschaft Bayern e.V.
Christian Eisenried, Bezirksgeschäftsführer im Sozialverband VdK Bayern e.V.
Dr. Rheinhold Thiede, Leiter Geschäftsbereich "Forschung und Entwicklung" der Deutschen Rentenversicherung Bund



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Betreff: Fwd: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Thu, 31 Aug 2017 18:41:34 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: redaktion@straubinger-tagblatt.de, redaktion@bayernkurier.de


Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Klage zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, tel. 094219298300
Straubing


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Betreff: Fwd: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Wed, 30 Aug 2017 09:47:07 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: poststelle@lg-r.bayern.de, 'kanzlei-ebner@t-online.de' <kanzlei-ebner@t-online.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Verfassungsbeschwerde ging gestern zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl



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Betreff: Verfassungsbeschwerde VG Berlin VG 5 K 389.17 Schreiben vom 27. und 26.07.2017 (Ebner und Kosten) - Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Tue, 29 Aug 2017 14:36:07 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: - - <kiehl@rki-i.com>



Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe                                                                       Straubing, 18 - 28. August 2017

                                                                                                    (Urlaubszeit)

AR 4955/17

Ihr Schreiben vom 07.08.2017 mit Merkblatt


Sehr geehrte Frau Krause-Reul,

haben Sie vielen Dank für Ihr ausführliches lehrreiches Schreiben vom 07.08.2017 bzgl. meiner "Klagen" vom 23. Juli 2017 (und 31. Juli 2017).

In beiden von mir angesprochenen Fällen werde ich entsprechend Ihrer Unterrichtung über die Rechtslage die bestehenden Fragen nach bestem Wissen und Gewissen versuchen zu beantworten und nach einer richterlichen Entscheidung begehren.
Sie schreiben, daß es grundsätzlich Sache des Beschwerdeführers ist, die erforderlichen Unterlagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, grundsätzlich würde die Bezugnahme auf die Akteneinsicht anderer Behörden oder Gerichte nicht genügen. Möchte noch einmal darauf hinweisen, daß ich vollkommen enteignet wurde, praktisch nackt aus dem Haus auf die Straße geworfen wurde, ohne sämtlicher Habseligkeiten einschließlich Computer, Papiere, Briefwechsel, Gerichtsschreiben, etc., vor dem Jahre 2010 mir fast nichts vorliegt: Unterlagen sind demgemäß nur bei den involvierten Behörden, Gerichten, eventuell den befassten Anwälten zu erhalten, einiges ist aus meinem Int. El. Journal rki-i.com, dr-kiehl.net nachzulesen und/oder herunterzuladen, Ämter geben auf Verlangen und Bewilligung Unterlagen weiter (so wie jüngst das BVG an den EU-Gerichtshof). 

Hier zu Punkt 2) meines Schreibens: Klage gegen meine "Ausstoßung" aus der Gesellschaft, Enteignung und Zwangseinordnung unter die "Mittellosen" der Gesellschaft wegen angeblicher "manisch-depressiver" Erkrankung - Die Rechtswege sind mehr als zur Genüge von mir beschritten worden, ausgeschöpft worden, zuletzt beim BGH, dem Generalstaatsanwalt, Widerspruch bei der BfA/Drv, incl. 

Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde gegen willkürlich festgelegte diskriminierende "Altersgrenzen" sowie Diskriminierung wegen "Behinderung" durch sogenannte Überqualifizierung - Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Arbeitsunfällen, Unfällen: aufgrund von grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von Bundes- und Länder-Behörden und -Gerichten, speziell Bayerns, Berlins, und damit von grundsätzlich verfassungsrechtlicher Bedeutung - dazu ein Beispieles aus vielen:

 - mein Widerspruch an das Verwaltungsgericht Berlin - VG 5 K 389.17 - :
Prof. Dr. Reinhold Kiehl gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) und dessen Widerspruch mit Begründung (20.06.2017-Gz.11-1594/2016-W - Anlage und Anhang),
Gegen die Regelaltersgrenze, § 51 Abs. 4 BBG, mit Nebenentscheidungen beruhend auf § 73 Abs. 3 S. 3 VwGO i.V.m. § 80 VwVfG
dazu deren benutzte Rechtstexte
BBG       Bundesbeamtengesetz vom 5. Febr. 2009 (BBG, BGBI. I S. 160) mit Änderung vom 8. Juni 2017 (BGBI. I S. 1570)
VwGO   Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686) mit Änderung vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298)
VwVfG  Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23. Januar 2003 (BGBI. I S 102) mit Änderung vom März 2017 (BGBI. I S. 626) -
 - Dazu ein Urteil des EuGH: Es gibt keine "Altersgrenze" - Das Urteil besagt, daß nur der aktive Dienst im Cockpit mit der Altersgrenze richtig begrenzt wurde ... ansonsten es keine Altersgrenze für andere "Arbeiten" gibt ...  EuGH-Urteil: Altersgrenze für Piloten bleibt (tagesschau.de) http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-pilotenalter-101.html
- gegen den Einspruch meines "Betreuers" Rechtsanwalt Bruno Ebner in dieser (Anlage und Anhang, und weiterer Verwaltungs-) Gerichtssache(n) angeblich wegen der Kosten ...  

Geschichte zur Entstehung eines besonderen schweren Nachteiles, ein oder mehrerer Nachteile, die immer noch bestehen und immer gravierender werden
Meine Probleme starteten mit dem Arbeitsunfall während meiner Promotions- und Angestellten-Zeit am Max Planck Institut für medizinische Forschung in Heidelberg, 1976/7: Durch einen Assistenten meines damaligen Doktorvaters und Mentors Prof. Dr. Theodor Wieland: Schock mit Traumatisierung und damit folgend weiterer "Probleme": Erster Clinik-Aufenthalt in San Franzisko für einige Tage, während meines Postdoc-Aufenthaltes an der Scripps-Clinik in La Jolla1978/9. Nächste (Tages-) Klinik-Behandlung in Bochum (1984/5), Assistenzprofessur, in Bielefeld (1986), Assoziateprofessur, zuletzt 1993 einige Tage während meiner Wissenschaftlichen und Klinischen Laborleitung an der Spezialklinik in Neukirchen bei hl.Blut: Erklärt und zusammengefasst in meinen diversen Schreiben an die Gerichte (Anlage, mein Journal und anzufordern bei diesen Gerichten, meinem Anwalt und Betreuer seit 1994). Folgend daraus weitere "Probleme" verursacht durch und während meiner Auseinandersetzungen wegen meiner Arbeit und meines "Wohn-Geschäftshauses" in Furth im Wald:
Der Assistent E. Bäuerlein von Prof. Theodor Wieland konnte nur aufgrund meiner Hilfe und meiner Ideen und Arbeit habilitieren, ein Schulfreund meinerseits erhielt aufgrund meiner Bitte und Hilfe meine Nachfolge bei Prof. Wieland, die Forschung in La Jolla lief mit meinen Ideen und meiner Arbeit (Bäuerlein wollte mir dort vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen hätte), in Bochum ebenfalls, die Abteilung in Bielefeld wurde von mir aufgebaut, die Klinik in Neukirchen ist wegen meiner Forschung und Arbeit erst entstanden, ... Ideen und Eingebungen mit entsprechender Arbeit ohne Unterbrechung... Ich bin ein "workaholic" in Folge des Schocks mit Traumatisierung durch Herrn Bäuerlein, soviel zur manisch-depressiven "Erkrankung" ... dazu habe ich inzwischen auch mehr als genügend geschrieben! 


Weiterhin "Mord"-Versuch an mir in Roding, oder um es gelinder auszudrücken "Unfall" während und für mein unendgeldliches "Ehrenamt" im Dienste der CSU im Jahre 2009.

Folgend daraus falsche aus diversen falschen Anamnesen folgende Behandlungen mit "Medikamenten" wie Lithium (1984 - 1994), welche in "Diskussion" standen wegen erheblicher Nebenwirkungen, so auch bei mir (http://www.rki-i.com/doc/The%20missing%20link.htm) .

Damit/Und gravierender: Ausschluß aus der Gesellschaft - Der ehemalige Assistent von Wieland behandelte mich seit der "Auseinandersetzung" am MPI in Heidelberg und La Jolla,  als "Konkurrent", machte mich bei seinen wissenschaftlichen Bekannten unmöglich, so daß ich dort überall auf Granit biss, nirgends mehr gefördet, im Gegenteil aufs massivste bekämpft wurde: Diese meinten nur, ich bräuchte keine Gelder für meine Arbeit und demgemäß wurde ich auch behandelt! Was entsprechend zu den weiteren Klinikaufenthalten führte.
Ausschluss aus der Gesellschaft, weil ich an der Spezialklinik in Neukirchen gearbeitet habe, Scheidung und Trennung von meinen Töchtern durch meine mich ebenfalls bekämpfende Exfrau und die Gerichte.

Blockierung meiner Bemühungen zu Anstellungen seit meiner Beschäftigung in Neukirchen 1986/7 im Besonderen seit 1994 zur Förderung meiner Vorhaben, zur weiteren Arbeit durch das Arbeitsamt Nürnberg/Cham, durch das Gesundheitsamt Cham, durch das Landratsamt Cham mit deren "Vorständen", dessen Landrat und diverse abhängige Politiker (vor allem der CSU), durch die Banken: Raiffeisenbank Furth im Wald, meine Exfrau mit und durch die Gerichte, die Anwälte,  meine Exfrau brachte meine Töchter gegen mich in Stellung, ebenso meine "Freunde" und Bekanntschaft sowie weitere mehr ... usw.  So "lebe" und arbeite ich seit 1995 mit weniger als 200 bis 400 Euro monatlich: Mit einer zugestandenen Rente weit unter Sozialhilfe-Niveaux von ca. 780 Euro (einschließlich Abgaben) zur Zeit.: Es wird Zeit mir endlich einen ausreichenden "Lebensunterhalt" zuzugestehen!   

Tausende von Stellenbewerbungen, wie bemerkt zuletzt im Widerspruch an das Verwaltungsgericht Berlin, wegen des Alters aussortiert und abgelehnt. Hier setzt auch (letzt-) endlich meine Verfassungsbeschwerde ein. Meine Bemühungen liefen bis jetzt nicht nur ins Leere, nein, diese sind auch immer noch laufend, nicht entschieden, blockiert! Eine "Fristeinhaltung"  nach § 93 Abs.1 BVerfGG von einem Monat daher ist irrelevant in diesen besonderen Fällen, oder besser in diesem meinem "besonderen" Fall. 

Ich arbeite seit dem Jahre 1994 ununterbrochen für die Gesellschaft ehrenhalber - ohne irgendwelche Entlöhnung - meine Beamtentätigkeit in Bochum (und letztendlich auch in Bielefeld) von 6 (bzw. 8) Jahren wurde umgewandelt in eine Angestellten/Rentenzeit. Es sind mehrere Einsprüche anhängig, zuletzt gegen den Rentenbescheid (von mir/Kanzlei-Ebner - auch gegen die Anrechnung oder Abzweigung durch die Exfrau, weitere Zeiten, usw.).  Berechtigte Widersprüche meinerseits werden von meinem betreuenden Rechtsanwalt Bruno Ebner und seiner Tochter jeweils aus "Kostengründen" blockiert (VG Berlin - Anhang+Anlage, BGH-Kanzlei Lochmüller, Literatur 3, incl.).
     Auf die weiteren "Problemfälle" in der deutschen Bevölkerung in Bezug zu "Arbeitsverträgen/verhältnissen" incl. Hochschulen, und daraus gesetzlich verschriebener Altersarmut zugunsten einer immer weiter auseinanderdriftenden gespaltenene Gesellschaft muß ich nicht verweisen, z.B. Lehrer während der Ferien-Zeiten in Hartz-Unterhalt... , Hartz Sätze viel zu tief, willkürliche Sanktionierungen, Enteignungen (wie in meinem Falle auch der privat angesparten Altersvorsorge) für kriminelle Großunternehmer, Banken, ... zu Stadtplatzsanierungen für "Behindete" mit Stöckelabsätzen ... ohne weitere Worte ... 

Ich habe alles Mögliche unternommen, um wieder finanziell und als Mensch in die Gesellschaft aufgenommen zu werden - aber da ich nicht "kriminell" handeln will und dies auch nicht in Zukunft tun werde, wird mir "geschäftsuntüchtigkeit" unterstellt, ich werde einfach nicht mehr als Mitglied der Gesellschaft angenommen - alles was ich mache, wird einfach übernommen und andere verdienen damit Geld: Man muß ja erst etwas aus meiner Arbeit machen, um damit Geld verdienen zu können .... kein weiterer Kommentar: Dazu mein Int. El. Journal rki-i.com, dr-kiehl.net.  

Das heißt, ich bin in meinen verfassungsmäßig garantierten Rechten nicht nur verletzt, sondern bereits mehr als geistig und körperlich verletzt worden und werde dies auch weiterhin sein, ich bin bereits mehr als tot, d.h. lebendig begraben! und muß deshalb keinen "depressiven oder manischen Selbstmord" mehr begehen!

Aus all den vorgebrachten Argumenten, ist es mehr als gerechtfertigt, eine einstweilige Anordnung gegen das BfR, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder, sowie Verfassungsklage gegen die entsprechenden Gesetze zur Regelaltersgrenze mit dem § 51 Abs. 4 BBG einzureichen und eine richterliche Entscheidung zu begehren.
 - Das schließt die entsprechende "Altersversorgung" mit Schmerzensgeld und Schadensersatz mit ein.


Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater
Wittelsbacherstr. 27
94315 Straubing
 

Anhang: Verwaltungsgericht Berlin, BfR


Literatur

1)   http://www.rki-i.com/BGHurteil%20und%20Geschichte/Erwiderung%20Kiehl%20zu%20Erfolgsprojekt%20Gesundheitsregion%20Solleder%20bleibt%20GPAChef%20und%20zieht%20positive%20Bilanz7April2017.htm (zum GPA)
2)  http://www.rki-i.com/fun/Berufsverbot%20Stuhlfelner%2016_11_2016.htm (einiges zum Berufsverbot für mich)
3)  Klageerzwingungsverfahren: Beschluß des BGH vom 25.04.2015/E.11.05.2017
4)  ... eine Antwort von BGH-Anwälten, 21.10.2016
5)  Protokoll zum Beschluß/Verfügung des Landgerichts Regensburg vom 14.03.16/20.10.16 und Stellungnahme/Antwort vom R.Ki. zum BGH-Urteil
6)  http://www.rki-i.com/BGHurteil%20und%20Geschichte/BGHurteil18.02.15.pdf (BGH- Urteil, mehrmals eingereicht)
7)  http://www.rki-i.com/BGHurteil%20und%20Geschichte/aRentenbescheid,20.11.2012.doc (Rentenbescheid, neuestes bei Kanzlei Ebner, Kötzting, auch Widerspruch)
8)  http://www.rki-i.com/BGHurteil%20und%20Geschichte/1Gutachten%20Sozialgericht%2018.09.2011.pdf (Sozialgericht, Unfall-Mordversuch an mir)
9)  http://www.rki-i.com/BGHurteil%20und%20Geschichte/EKFS%20Antrrag.pdf (Antrag auf Stiftungsmittel, auch Crowdfunding)
10)http://www.rki-i.com/doc/konzept/sld001.htm (zum BP)
11)http://www.rki-i.com/doc/BP_BAU21.pdf (Businessplan)
12)http://www.rki-i.com/doc/konzept/plan/planset.htm (Zahlen zum Businessplan/BP)
13)http://www.rki-i.com/verk2/k001u005s001.htm (Publikationen)
     
Anlage
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing


Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe                                                                       Straubing, 31. Juli 2017



2. Klage gegen meine "Ausstoßung" aus der Gesellschaft, Enteignung und Zwangseinordnung unter die "Mittellosen" der Gesellschaft wegen angeblicher "manisch-depressiver" Erkrankung

Sehr geehrte Damen und Herren Richter,

zur Klage 2 vom 23. Juli 2017 (Anlage) anbei in Anlage 2 mein Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin, 5. Kammer, vom 31.Juli 2017: Prof. Dr. Reinhold Kiehl vs Bundesrepublik Deutschland,
das Bundesland Bayern und weiterer Bundesländer, sowie meine Eingaben an die Gerichte bzgl. Schadensersatz, Berufsunfällen, Unfall und weiteres, welche aus Gründen, die mir ferne liegen, nicht behandelt werden und Teil meiner Klage sind ... .

Meine Klage 1 vom 23. Juli 2017 (Anlage) gegen das Gesetz "Ehe für alle" bleibt bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Prof.Dr.Reinhold Kiehl
Wittelsbacherstr.27
94315 Straubing


Anlage

Prof. Dr.Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing


Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe                                                                       Straubing, 23. Juli 2017


1. Klage gegen das Gesetz "Ehe für alle" und einstweilige Verfügung/Anordnung gegen dessen Einsetzung bis zur Klärung der Klage mit Urteil
2. Klage gegen meine "Ausstoßung" aus der Gesellschaft, Enteignung und Zwangseinordnung unter die "Mittellosen" der Gesellschaft wegen angeblicher "manisch-depressiver" Erkrankung

Sehr geehrte Damen und Herren Richter,

zu Klage 1)
hiermit lege ich gegen das vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 28. Juli 2017 unterzeichntete Gesetz "Ehe für alle" Widerspruch ein und bitte um einstweilige Anordnung gegen dessen Einsetzung bis zur Klärung der Rechtslage mit Urteil. 
Die Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau und daraus folgend die Familie mit Kindern.
Zur weiteren Begründung bitte ich hierzu die Erklärung des Bayerischen Justizministers Winfrid Bausback vor dem Bundesrat heranzuziehen, sowie meine und weitere "Posts" auf Facebook und meinem Int. El. Journal rki-i.com, dr-kiehl.net. Dazu auch die Anlage - weitere Begründungen zu gegebener Zeit. Die Anlage ging auch an den Bundesgerichthof.

zu Klage 2)

hierzu bitte ich die Unterlagen des Bundesgerichtshofes, des Landgerichtes Regensburg, sowie weiterer Gerichte incl. meiner Eingaben, sowie die Unterlagen meines Vertreters Rechtanwalt Bruno Ebner mit Tochter, zum Großteil ebenfalls auf meinem Int.El.Journal zu finden, heranzuziehen (Materialien, freier Buchdownload, und weitere Seiten) -  
Beschluss XII ZB 324/14, 21.Januar 2015, Betreuungssache Beschwerdeführer Prof. Dr. Reinhold Kiehl , Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. Gross und Dr.Wessels


Mit freundlichen Grüßen

Prof.Dr.Reinhold Kiehl
Wittelsbacherstr.27
94315 Straubing

Anlage 2


Die Kosteneinziehungsstelle der Justiz Berlin teilt mir den 3. August 2017 mit Dank mit, daß die Kostenrechnung zu VG 5 K 389. 17 storniert wurde (Gnr 2171207577009 - Anhang).

Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing


Verwaltungsgericht Berlin, 5.Kammer
Kirchstraße 7
10557 Berlin                                                                             Straubing, 31.Juli 2017


VG 5 K 389.17 vom 27. und 26.Juli 2017 (Ebner und Kosten - E.29.07.17)



Sehr geehrter Herr Vorsitzender und Berichterstatter Richter Rüsch,

Ihre Schreiben vom 26. und 27. Juli diesen Jahres habe ich mit Dank erhalten und ich beziehe mich wiederum auf meine diversen Schreiben an die Gerichte, incl. Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht (25.07.17), sowie an meinen Widerspruch an das VG Berlin vom 17.Juli 2017 (... Eingaben an die Gerichte bzgl. Schadensersatz, Berufsunfällen, Unfall und weiteres wird nicht behandelt ... ).

So anerkenne ich Ihre Kostenrechnung nicht und beziehe mich auf Ihr Schreiben mit Anlage vom 18. Juli 2017: Das Verfahren ist in erster Instanz gebührenfrei !
Desweiteren, wenn Sie meine Schreiben lesen und bewerten, ist zu eruieren, daß ich seit Jahren "Mittellos" bin - aus den bei den Gerichten, u.a. auch bei dem Gericht, dem Sie vorstehen - angegebenen Gründen. Die Erlaubnis zur Beiziehung aller Unterlagen/Schreiben haben Sie vorliegen. 

So habe ich keine Gerichtskostenhilfe beantragt, da ich annehme, daß die Gerichte und ihre handelnden Personen nicht nur irgendwelchen §en nachgehen, sondern auch bei Ihren Handlungen ihren gesunden Verstand einsetzen und demgemäß handeln: § 87a Abs. 3 VwGO.  Hiermit beantrage ich "Prozesskostenhilfe" für die/den weiteren Prozess(e) und reiche demgemäß auch eine "Erinnerungsschrift" zu den Kostenrechnungen ein, incl. Ihrer Rechnung(en).
Das betrifft alle involvierten Gerichte und involvierten Personen, einschließlich Anwälte. So hat "mein" Anwalt Herr Bruno Ebner mit Tochter, Kötzting, bisherige berechtigte Eingaben und Gerichtsverfahren blockiert und entsprechend zu einzelnen finanziellen "Verlangen" Titel ausstellen lassen, ohne die entsprechenden Folgen zu bedenken, nämlich, daß ich immer weiter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werde, im Endeffekt alleine, vollkommen mittelos dastehe, von ihm selbst auch noch erpresst werde. Selbst meine Töchter melden sich nicht mehr bei mir.

Bezüglich meinem Anwalt und "Betreuer" Bruno Ebner mit Tochter sind wir in einer "unendlichen" Schleife, da dieser wiederum, wie zu Beginn dieser unendlichen Geschichte, eine Einwilligung zu meiner berechtigten Klage verweigert. Da die Kanzlei meint, aus "Kostengründen" eine solche Verweigerung geben zu müssen, obwohl meine Klage berechtigt ist, erfolgreich sein wird und schon im Vorfeld in meinem Sinne genügend entsprechende Urteile gefällt wurden: Vor allem auch das GG und das EU-Recht auf meiner Seite angesiedelt sind. Mit seinem Einspruch bin ich daher, wie bei den vorausgehenden Eingaben/Klagen nicht einverstanden.

Ebenso bin ich gegen Kostenrechnungen irgendwelcher Art bevor Verhandlungen abgeschlossen sind, da solche Rechnungen, von vorne weg schon berechtigte Verfahren behindern, blockieren und unmöglich machen! Bitte entsprechend Ihre "Gesetze" und "Verfahren" so umzustellen, daß der Bürger mit seinen berechtigten "Anliegen" nicht behindert wird, diese behandelt werden können.
Im Zuge der "Flüchtlingskrise" werden alle Gesetze über Bord geworfen und hunderte von Richtern und Anwälte werden auf Kosten der deutschen Steuerzahler und der deutschen Bevölkerung eingesetzt, die deutsche Bevölkerung außen vorgelassen, neue Stellen für Richter verlangt, das Gerichtswesen immer weiter aufgebläht - wären die bestehenden Gesetze von den Deutschen für das Deutsche Volk vereidigten Vertretern angewandt und nicht mit Füßen getreten worden, hätten wir die dadurch verursachten Folgen vermieden und die Deutsche Bevölkerung hätte um Längen weniger eigene "Probleme".   

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Reinhold Kiehl, tel. 094219298300
Sraubing
CC. Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, incl. , bgh-bund, lg-r-bayern, gensta-nürnberg, kanzlei-ebner

Schreiben an das /von Berlin BFR ......................

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Das Schreiben geht so nach Berlin Fwd: Antwort des VG Berlin VG 5 K 389.17 vom 18.Juli 2017(E.22.07.17) Re: Fwd: Widerspruch gegen... vom 20.06.2017, Zustellung 28.06.2017, Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Tue, 25 Jul 2017 12:07:01 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: 'kanzlei-ebner@t-online.de' <kanzlei-ebner@t-online.de>

Sehr geehrter Herr Vorsitzender und Berichterstatter Richter Rüsch,

noch eine Bemerkung nach meinem Anruf wegen Terminabsprache: Im Zuge des "Papierlosen Verkehrs", ist es nach meiner Ansicht kontraproduktiv, wenn von einzelnen Gerichten immer noch auf "Konversation" auf dem Postwege bestanden wird - einfache Mails wären in den meisten Fällen schneller, kostengünstiger und ohne viel Aufwand für den Einzelnen - vor allem, wenn er damit Mittel sparen könnte, die er anderweitig einsetzen könnte. Dies wäre auch ohne "Digitale" Unterschrift möglich, da die Mails per Telephon leicht bestätigt werden könnten. Ich habe kein Problem damit, wenn "andere" meine Mails "lesen" .... apropo Datenschutz, und Schutz der Privatsphäre. Zudem wäre der Vorgang auch gleich digitalisiert ...

Prof. Kiehl

(P.S.  § 6 VwGO und § 87a Abs. 3 VwGO : Wenn mehrere Richter zu § 6 nötig sind, dann ist dies auch für § 87 der Fall - nach meiner Sicht .... )


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Antwort des VG Berlin VG 5 K 389.17 vom 18.Juli 2017(E.22.07.17) Re: Fwd: Widerspruch gegen... vom 20.06.2017, Zustellung 28.06.2017, Gz. 11-1594/2016-W - Re: Az. 5 T 182/14 - zum Beschluss des BGH XII 324/14
Datum: Sat, 22 Jul 2017 16:19:00 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: Poststelle, LG Regensburg <poststelle@lg-r.bayern.de>, 'kanzlei-ebner@t-online.de' <kanzlei-ebner@t-online.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juli 2017 (E. 22.07.2017), Az. VG 5 K 389.17 (Anhang VerwaltGer.... 1 + 2).

Aufgrund der Entwicklungen in den USA, der Türkei und im besonderen zur Zeit auch in Polen, in der die Unabhängigkeit der Gerichte mehr als in Frage gestellt wird, in Anbetracht der Unterschrift unseres Bundespräsidenten unter den Gesetzesentwurf "Ehe für alle", obwohl u. a. - ohne auf weitere "Gründe" gegen ein solches Gesetz einzugehen - zu einer in diesem Falle notwendigen Grundgesetzänderung, Artikel 6, eine 2/3 Mehrheit im Bundestag notwendig gewesen wäre, also einer Unterschrift von einem SPD- Präsidenten, der offensichtlich nicht unabhängig von seiner Parteivergangenheit agieren konnte, möchte ich doch bemerken, daß die Übertragung des Rechtstreites auf nur einen Richter - in meinen Augen und in diesem Falle - mehr als fragwürdig zu bewerten ist. Auch wenn ich diesem Richter nicht unterstellen möchte, daß er parteibezogen agieren könnte oder würde.

Der § 6 VwGO besagt denn auch:

(1) Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn
1. die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Nach meiner Ansicht weist die Sache keinerlei besonderen Schwierigkeiten auf (1.), aber ist von grundsätzlicher Bedeutung (2.), so wäre ich mit der Entscheidung den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, nicht einverstanden.

Der § 87a Abs. 3 VwGO meint:

(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;
2.bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
3.bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
4.über den Streitwert;
5.über Kosten;
6.über die Beiladung.
(2) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle der Kammer oder des Senats entscheiden.
(3) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.

Im Prinzip kann ich mit dieser Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden sein (§ 87a Abs. 3 VwGO).
   
  - Gleichzeitig erhebe ich hiermit Klage gegen dieses Gesetz "Ehe für alle" vor dem Bundesgerichtshof sowie Bundesverfassungsgericht, da es mich und meine Mitmenschen im besonderen betrifft und eine verschwindend kleine Minderheit, die "Homos" und deren "Mitläufer" sowie "Sympatisanten" ein gesamtes Volk in Zwangshaft nimmt und zur "Lebensänderung mit Einstellung/Verleugnung der Evolution" eines gesamten Volkes, im Endeffekt der gesamten Menschheit zwingt: Pervertiert ! Wozu auch die "Gender-Ideologie" gehört ... und bitte die angeschriebenen Adressaten um Unterstützung und Weiterleitung !
Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe,
Telefon: +49 (721) 9101-0, Fax: +49 (721) 9101-382
Zur Einsicht in die Akten der Behörde: Mir ist nicht ganz klar, was mir dies bringen könnte im Kontext meiner vorgebrachten Klage, bitte aber kompetente Vertreter dies durchzuführen, falls diese der Ansicht sein sollten, es würde irgendetwas an meiner Stellungnahme/Klage ändern: Es wird deshalb vom Verwaltungsgericht Berlin um telefonische Terminabsprache gebeten.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, tel.094219298300
Straubing

CC.
Anlage
Am 10.07.2017 um 13:55 schrieb Reinhold Kiehl:

Sehr geehrte Damen und Herren,


anbei mit Dank ein Schreiben der Präsidentin des Bundesgerichthofes Karlsruhe Wandner vom 6.Juli 2017, Eingang 10.Juli 2017, Az. S 18 (Anhang BGH Präsi... ).

Hierin gibt Sie mir den Ratschlag für die rechtlichen Möglichkeiten, die es für meine Angelegenheiten gibt, einen Rechtsanwalt oder eine zur Rechtsberatung befugte Person einzuschalten, was ich ja zur Genüge bisher gemacht habe, indem ich Sie ja zur Hilfe angeschrieben habe - eine Lösung meiner Probleme ist leider bisher ohne Erfolg geblieben, auch wenn ich mich für Ihre bisherigen Hilfen bedanken muß.  

Hiermit bitte ich um entsprechende weitere Hilfen zur Lösung meiner bisher eingebrachten und hier zum Teil wiedergegebenen Problemstellungen.
Da ich bisher alles von meiner Warte aus eingesetzt habe, was es von meiner Warte aus, ohne finanzielle Mittel zu besitzen, an rechtlichen Mitteln gibt, kann ich nur an Sie appellieren, endlich zu handeln, denn offensichtlich falle ich mit meiner "speziellen" Situation aus dem rechtlichen Raster ... und somit aus der Gesellschaft!

Es fehlt nach meiner Sicht der rechtliche Rahmen, um entsprechend schnell handeln zu können. Womit die Gesellschaft automatisch immer mehr und weiter auseinanderfällt.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.Reinhold Kiehl, tel.094219298300
Straubing
CC. 


Am 05.07.2017 um 13:44 schrieb Reinhold Kiehl:
Dazu ein Urteil des EuGH: Es gibt keine "Altersgrenze" - Das Urteil besagt, daß nur der aktive Dienst im Cockpit mit der Altersgrenze richtig begrenzt wurde ... ansonsten es keine Altersgrenze für andere "Arbeiten" gibt ...

EuGH-Urteil: Altersgrenze für Piloten bleibt (tagesschau.de)
http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-pilotenalter-101.html


Am 03.07.2017 um 16:12 schrieb Reinhold Kiehl:

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid/Widerspruchsbescheid vom 20.06.2017, Zustellung 28.06.2017, Gz. 11-1594/2016-W - Re: Stelle - Förderung - usw. Re: Az. 5 T 182/14 -
Datum: Mon, 3 Jul 2017 15:47:18 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: 'kanzlei-ebner@t-online.de' <kanzlei-ebner@t-online.de>, poststelle@lg-r.bayern.
Kopie (CC): Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de>


Hiermit bitte ich um Einreichung meiner Klage durch die Gerichte, Anwälte, Richter! Und entsprechende Verbesserung meiner Klageschrift.

Verwaltungsgericht Berlin

Präsidentin:
Erna Viktoria Xalter

Postanschrift:
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Tel. (030) 9014-0
Fax. (030) 9014-8790
und besondere mit el.Unterschrift einzureichende Rechtsangelegenheiten - Ein Fax und diese besonderen elektronischen Möglichkeiten habe ich nicht:

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)Verfahrensanträge oder Schriftsätze in verwaltungsgerichtlichen Verfahren können derzeit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden.Für die elektronische Einreichung solcher Dokumente steht ausschließlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Lande Berlin vom 27. Dezember 2006, GVBl. S. 1183, in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 9. Dezember 2009, GVBl. S. 881).


Gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt eines Widerspruchsbescheids vom 20.06.2017, Zustellung am 28.06.2017, Gz. 11-1594/2016-W, wird hiermit Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch und entsprechend damit Klage gegen die Entscheidung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) in Berlin ein (Anhang 595-597).

Mein Widerspruch ist begründet.

Das BfR schreibt, da ich am 08.10.1947 geboren wurde und damit die Regelaltersgrenze erreicht hätte, wäre eine Ernennung zum Beamten gemäß § 51 Abs. 4 BBG nicht möglich. In die Auswahl für die ausgeschriebene Stelle wäre ich damit nicht einzubeziehen - obwohl die fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind (BfR 20.5.17).

Möchte darauf hinweisen, daß z.B. gewählte Personen in ein Parlament ohne irgendeine Regelaltersgrenze, als Beamte eingestellt werden. Wie alt ist der oder die älteste Abgeordnete im Bundestag, im Bayerischen Landtag, im Europaparlament?

Es ist schließlich ein Unding, daß z.B. ein Nobelpreisträger in Bayern aus dem Dienst ausscheiden (LMU) muß, obwohl er auf der Höhe seiner Schaffenskraft ist, und daß in eine Professur niemand über 52 mehr berufen werden kann. Ein weiteres Unding ist, daß in Firmen keiner mehr über 40 oder 50 eintreten kann, da er von vorneweg schon wegen der dortigen "Altersgrenze " von 40 Jahren aus dem Ausleseprozeß herausfällt.

Auf der anderen Seite wird überall betont und bemängelt, daß keine Fachleute, Spezialisten, zu finden sind. Die Flexirente beschlossen ist, eine Regelaltersgrenze Unsinn ist.

So möchte ich hier kurz für meine Person zusammenfassen:

Seit meinem Alter von etwa 45 Jahren, bekomme ich von allen angeschriebenen Stellenausschreibungen fast aufs Haar genau denselben Text zu lesen, wie den vom BfR verfasste. Meine Tochter sagt mir damals, die Sekretärinnen (meine Tochter zu dieser Zeit in Aushilfe) bekommen die Anordnung, jeden ab einem gewissen Alter auszusortieren.

Meine Kollegen sagen mir, ich wäre überqualifiziert und daher für alle Stellen "ungeeignet", was ich denn wolle?

Für mein eigenes Institut und meine Arbeit dort bekomme ich keine Förderung. im Gegenteil, es wird mir ein Berufsverbot auferlegt, genehmigte Fördermittel werden gestrichen, ich werde enteignet. Andere, obwohl keine Ausbildung für diese Tätigkeiten, bekommen Aufträge und Fördermittel ohne Einordnung in irgendwelche Altersgruppe. Siehe dazu meine diversen Eingaben bei den Gerichten, mein Int.El.Journal rki-i.com, dr-kiehl.net.

Seit 1995 kann ich deshalb kein Geld mehr verdienen, kann oder darf nur ehrenhalber arbeiten - ohne irgendwelche Entlöhnung dafür zu erhalten - und alle wollen diese Arbeiten!
Auch meine angesparte private Altersvorsorge wurde eingezogen, so daß ich nach Beendung meiner Arbeit 1995 an meiner letzten Arbeitsstätte und Scheidung von meiner Exfrau weit unter Sozialhilfe-Niveaux mit einem zugestandenen "Unterhalt" leben und auf höchstem Niveaux immer noch an meinem eigenen gegründeten Institut am arbeiten bin: mit 69 - und keine Probleme, wie auch immer (außer den finanziellen) damit habe.

Eingaben an die Gerichte bzgl. Schadensersatz, Berufsunfällen, Unfall und weiteres wird nicht behandelt.

Somit bin ich aus der Gesellschaft ausgeschlossen, darf aber gnadenvoller Weise meine hochwertige und teure Arbeit kostenlos weiterhin abliefern.

Es erfolgt hiermit die begründete Klage, denn niemand darf wegen seines Alters, Geschlechtes, Behinderung,  ... laut Grundgesetz Artikel 1 bis 12 benachteiligt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
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Prof. Dr. (Dr.rer.nat.Dr.med. oder Doctor of sciences) Dipl.Ing. Reinhold Kiehl VDI EurChem
Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
Direktor und Eigentümer RKI-Institut(e), Dr.Kiehl Labor und Forschung, Laboratory and Research for Molecular Medicine/Biology

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Am 23.05.2017 um 10:52 schrieb Reinhold Kiehl:
Sehr geehrte Frau Anita Walter,


vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 17.05.2017 bzgl. meiner Bewerbungen für Ihr Institut, zuletzt am 08.02.2017.

Hiermit lege ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein.

Ich bin nicht der Ansicht, daß jemand geeigneter für diese Position ist, als meine Person.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
Wittelsbacherstr.27
94315 Straubing
CC.