----- Original Message -----
Sent: Tuesday, July 15, 2014 10:56 AM
Subject: Bundesgerichtshof, XII.Zivilsenat, Az. XII ZB 324/14 - Ihr Brief vom 08.07.2014, E. 14.07.2014 - Fw: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis -
Sehr geehrte Frau Küpferle,
sehr geehrter Herr Wiedemann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mitteilung. Nach unserem kurzen Telephonat von heute morgen bzgl. Ihres Briefes vom 08.07.2014, Eingang bei mir am 14.07.2014, anbei mein Mail-Verkehr mit der Kanzlei Ebner.
Ich habe keinen Mietvertrag bei mir vorliegen - hatte nie einen gehabt - diesen wollte Ihnen Herr RA Ebner zufaxen, zukommen lassen.
Ebenso wie die Unterlagen zur Rente: Ich habe keine neueren Unterlagen dazu, außer dem Brief von Herrn Ebner bzgl. Widerspruch, den Sie vorliegen haben.
Habe mit der Kanzlei noch einmal kurz geredet - es wird nach den Unterlagen gesucht...................... also was soll ich noch sagen oder machen???
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Kiehl, phone.094219298300
----- Original Message -----
Sent: Tuesday, July 15, 2014 10:30 AM
Subject: Re: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis - Rente: Widerspruch neue Gesetze plus Berufsunfälle, etc.
Guten Morgen !
Habe hier einen Brief vom Bundesgericht in Anlage - vom .... 8.7.14, Eingang bei mir am 14.07.2014 - Post gesammelt von EDDA während meiner Abwesenheit.
Wie gerade am Telephon kurz besprochen und vor meiner Abreise ebenfalls klar durchgesprochen und gemailt (unten): Sind die Unterlagen nun rechtzeitig bis zum 11.07. von Euch zum Gericht gesendet worden oder nicht ???
MfG
Reinhold Kiehl, phone.094219298300
----- Original Message -----
Sent: Saturday, July 05, 2014 2:01 PM
Subject: Re: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis - Rente: Widerspruch neue Gesetze plus Berufsunfälle, etc.
Anbei der Antrag mit den/einigen Belegen, insgesamt 26 Seiten:
Zur Rente ist nun einiges zu machen bzgl. Widerspruch ! Ab 1.Juli gibt es neue Gesetze, - zudem bzgl. der Unfälle: Berufsunfälle ! Deshalb der ganze Zirkus wegen der Diagnosen!!! Hier ist das MPG, die Uni Regensburg, etc., einzutreten...
Ansonsten habe ich einigen Ärger wegen meiner Vodafone-Verbindungen, die wollen mir absolut Kabel aufdrücken - das wird so langsam zum Ärgerniss! bin gerade dabei einen Brief zu verfassen, den ich noch aufgeben muß...
Gruß
Reinhold Kiehl
----- Original Message -----
Sent: Friday, July 04, 2014 11:53 AM
Subject: Fw: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis
Der Antrag ist mit kleinen Verbesserungen beim BGH (gespeichert, 10.41 Uhr, und gefaxt vom Amtsgericht Straubing, 10.45 Uhr) mit der "Erklärung über die persönlichen..... " plus Belege, soweit bei mir vorhanden, sowie dem Eintrag: Nachfrage bei RA Bruno Ebner............... bis 11. 07.2014 muß alles dort sein - ich bin wie gesagt nächste Woche bis 14.07. weg....
Ansonsten glaube ich D gewinnt 3:1 gegen F...
Gruß
R.Kiehl
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 4:52 PM
Subject: Fw: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis
Habe Ihre neue E-Mail-Adresse mit der Adresse erhalten.
Anbei mein "Schreiben" an die Anwälte Ebner...
Vielen Dank für Ihre bisherigen Hilfen
MfG
Reinhold Kiehl
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 4:44 PM
Subject: Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe/ wirtschaftliche Situation Beleg/Nachweis
Sehr geehrte Rechtsanwälte !
Habe nach Rücksprache mit dem Präsidenten der BGH-Anwälte folgendes Schreiben aufgesetzt - Anlage....er meinte, ich kann das alles selbst machen, worauf ich erklärte, daß die wirtschaftliche Situation Ihr beisteuern müßtet....
Es fehlt mir der Nachweis der wirtschaftlichen Situation, welches bei Euch vorliegen sollte, desweiteren habe ich kein Fax, aber das dürfte kein Problem sein....
... aus dem Mail von Frau Buchholz-Duffner ...."Für den Antrag gilt dieselbe Frist wie für das Rechtsmittel, für das Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt erhalten möchten; ihm beizufügen ist das - vollständig ausgefüllte - Amtliche Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" sowie Nachweise für die darin gemachten Angaben."
Könnt Ihr mir entsprechend helfen ? Ich bin ab Montag weg.....
MFG
Reinhold Kiehl
Anlage
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 11:55 AM
Subject: Rechtsbeschwerde Beschluß Landgericht Regensburg vom 03.06.2014 (Zustellung 11.06.2014)
Sehr geehrter Herr Dr.Baukelmann,
anbei erhalten Sie wie kurz besprochen den Beschluß des Landgerichtes Regensburg.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl, phone.094219298300
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 11:30 AM
Subject: Fw: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Sehr geehrte Frau Buchholz-Duffner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Auskunft.
Ihr Schreiben geht mit Dank an Frau Ebner-Fuchs sowie Herrn Rechtsanwalt Bruno Ebner mit der Bitte um Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Kiehl
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 11:03 AM
Subject: Re: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Sehr geehrter Herr Kiehl,
meine Sekretärin hat Ihnen bei Ihrem Anruf am 30.06.2014, schon bevor Sie Ihr Anliegen schildern konnten, mitgeteilt, dass ich wegen Überlastung kein neues Mandat annehmen kann und aus diesem Grunde auch nicht zurückrufen würde. Das aber wollten Sie nicht gelten lassen, denn ich bräuchte ja nur zu unterschreiben, was bereits vorformuliert sei. Fremde Schreiben / Schriftsätze "zu unterschreiben" ist mir aber nicht möglich, weil ich, sobald ich etwas unterschreibe, die volle Verantwortung für den Inhalt übernehme, und dazu also eine vorherige Sachprüfung durchführen müsste, zu der ich keine Zeit habe.
Da Sie in Ihrer eMail jetzt schreiben, dass Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben - was Sie meiner Sekretärin gegenüber nicht erwähnten - weise ich Sie darauf hin, dass Sie bzw. Ihr bisheriger Anwalt einen Verfahrenskostenhilfeantrag beim BGH selbst stellen können und dafür keinen beim BGH zugelassenen Kollegen/Kollegin brauchen. Für den Antrag gilt dieselbe Frist wie für das Rechtsmittel, für das Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt erhalten möchten; ihm beizufügen ist das - vollständig ausgefüllte - Amtliche Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" sowie Nachweise für die darin gemachten Angaben.
Sieht der BGH Erfolgsaussicht, ordnet er Ihnen einen BGH-Anwalt/in bei.
Mit freundlichen #Grüßen
Buchholz-Duffner
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Von: Reinhold Kiehl
<kiehl@rki-i.com>
An:
kanzlei@buchholz-duffner.de
Datum: 03.07.2014 10:30
Frau Buchholz-Duffner zur Kenntnis
MfG
R.Kiehl
----- Original Message -----
Sent: Thursday, July 03, 2014 10:20 AM
Subject: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Sehr geehrter Herr Präsident der Rechtsanwaltskammer am Bundesgerichtshof,
wie sie aus den Schreiben im Anhang entnehmen können, benötige ich einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zur "rechtlich" richtigen Einreichung meiner Rechtsbeschwerde. Sämtliche Unterlagen zu meiner Beschwerde habe ich inzwischen eingereicht, auch unterschrieben und beglaubigt am Samstag den 28.06.2014 per Einschreiben mit Rückantwort. Frau Dr.Ackermann hat ebenfalls sämtliche Unterlagen per Mail erhalten. Frau Buchholz-Duffner wollte mich zwecks dieser "Angelegenheit" zurückrufen.
Hiermit bitte ich Sie mir als Präsident der Anwälte behilflich zu sein. Entweder durch Einreichung meiner Rechtsbeschwerde durch Sie oder durch einen Ihrer Kollegen - oder durch alle zugelassenen Anwälte: Ich bin nicht in der Lage irgendwelche Kosten zu tragen, wie aus meiner Beschwerde zu eruieren ist - ebenso wie die Umstände", welche mich in diese Lage gebracht haben.
Sende Ihnen bei Bedarf gerne auch noch einmal meine Unterlagen per separatem Mail zu.
Der Termin ist der 11.07.2014 = Zustellung des Beschlusses vom 3.6.2014 bei mir durch die Post.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
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Prof.Dr.Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater, unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
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Wittelsbacherstr.27, 94315 Straubing
----- Original Message -----
Sent: Monday, June 30, 2014 3:13 PM
Subject: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesgerichtshofes !
Hiermit bitte ich den Bundesgerichtshof um die Zuordnung eines beim Gerichtshofes zugelassenen Rechtsanwaltes. Ich bin nicht in der Lage entsprechende "Gebühren" oder Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
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Sent: Monday, June 30, 2014 3:00 PM
Subject: Fw: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14): Az. XII ZB 324/14
Sehr geehrter Herr Präsident des OLG-Niederbayern Küspert,
anbei ein Schreiben des Bundesgerichtshofes Karlsruhe, XII.Zivilsenat, Herrn Wiedemann.
Herr Wiedemann schreibt, die Rechtsbeschwerde muß von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden, und das ohne Ausnahme seit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes.
Dieses Gesetz ist nach meiner Sicht kontraproduktiv für Fälle, wie ich diese jetzt vorbringe. Und eine Verfassungsbeschwerde mehr als angebracht:
Wie kann man eine Verfassungsbeschwerde noch rechtzeitig so einreichen, daß der Termin aus meiner jetzigen Beschwerde noch einzuhalten wäre?
Nach dem, was ich aus dem Internet recherschiert habe, gibt es Ausnahmen nach § 10 Abs.4 FamFG für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechtes, und weitere.
Nach der Auskunft von Herrn Wiedemann gilt das nicht mehr ? Das heist, Personen wie z.B. ich diese darstellen, haben keine Möglichkeit sich gegen falsche "Beschlüsse" mit Inhalt zur Wehr zu setzen? Da kann ja etwas an diesem Gesetz nicht richtig sein.......
Habe mit der Sekretärin von Frau Dr.Ackermann geredet. Diese sagt mir, daß Frau Dr.Ackermann den "Fall" wegen Überlastung nicht übernehmen kann.
Auch mit dem Büro von Frau Monika Buchholz-Duffner habe ich geredet. Mit der Auskunft, zur Zeit werden keine "Fälle" mehr übernommen - aber ich würde einen Rückruf bekommen....habe meine Tel.Nr. durchgegeben.
Herr Rechtsanwalt Ebner sagt mir gerade, daß er nach der Auskunft von Herrn Wiedemann nicht vertreten kann, aber den Gerichtshof um die Zuordnung eines zugelassenen Anwaltes bitten kann, da hier entsprechende Gebühren anfallen würden - welche ich nicht zahlen kann.
Meine Bitte an Sie: Es wäre mir recht, wenn Sie sich entsprechend mit Ihrer Hilfe einschalten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.Reinhold Kiehl
P.S. Als nächstes muß ich wohl zunächst eine Verfassungsbeschwerde einreichen?
----- Original Message -----
Sent: Monday, June 30, 2014 12:31 PM
Subject: Einreichung Beschwerdeschrift Bundesgerichtshof - Schreiben Wiedemann BGH vom 26.06.14(30.06.14)
Guten Tag !
anbei ein Schreiben vom BGH betreff der Beschwerdeschrift.
Die Schrift mit Unterlagen habe ich am Samstag per Einschreiben mit Rückantwort nach Karlsruhe geschickt.
Melde mich wie kurz besprochen um 14 Uhr.
RKI.
............................................dazwischen weiterer Mail-Wechsel: bpra, Ackermann, Wiedemann,...........
----- Original Message -----
Sent: Monday, June 23, 2014 3:05 PM
Subject: Fw: Einreichung einer Rechtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kiehl,
das ist grundsätzlich richtig; gilt aber eben nur für Verfassungsbeschwerden, für die das Bundesverfassungsgericht und nicht der Bundesgerichtshof zuständig ist. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Website des Bundesverfassungsgerichts www.bundesverfassungsgericht.de unter Aufgaben, Verfahren und Organisation.
Für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof besteht Anwaltszwang. Dieses Verfahren ist auch nicht gerichtskostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jahnel
Der Präsident des Bundesgerichtshofs
- S 18 -
76125 Karlsruhe
Tel. 0721 1590
posteingangsstelle@bgh.bund.de
Von: Reinhold Kiehl [mailto:kiehl@rki-i.com]
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 14:30
An: Jahnel, Brigitte
Betreff: Re: Einreichung einer Rechtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesgerichtshofes,
"Grundgesetz Art.93 Absatz 1, Nr.4a
Nach Artikel 93 Absatz 1 Nr. 4a GG kann jeder, der behauptet, in einem seiner Grundrechte oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte durch die öffentliche Gewalt, also durch den Gesetzgeber, durch Regierung und Behörden oder durch die Gerichte, verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.
Der Antrag des Beschwerdeführers bedarf der Schriftform und muss ausführlich begründet werden. Die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes ist hierfür rechtlich nicht erforderlich, empfiehlt sich aber aufgrund der Komplexität der Rechts- und Verfahrensfragen dringend. Das Verfahren ist grundsätzlich gerichtskostenfrei. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gewährt das Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe und ordnet einen Rechtsanwalt bei."